Förderung für eine Dach-Sanierung in der Schweiz
Das Thema Förderung ist in der Schweiz ein komplexes Thema - auch beim Dach. Die Grundlagen der Förderungen sind zwar im Gebäudeprogramm definiert, was und in welchem Umfang umgesetzt wird, liegt jedoch in der Hoheit der Kantone.
Wir haben deshalb versucht, Ihnen einen bestmöglichen Überblick zu den Förderungen zu verschaffen, die Ihnen zustehen, wenn Sie Ihr Dach in der Schweiz sanieren lassen.
Allgemeines über Förderung in der Schweiz
Die Förderung in der Schweiz ist nicht einheitlich geregelt. Im Gebäudeprogramm der Schweiz ist festgelegt, welche Sanierungsmassnahmen förderungswürdig sind.
Im Harmonisierten Fördermodell der Kantone von 2015 (HFM 2015) sind diese Massnahmen mit möglichen Fördersummen festgehalten. Jeder Kanton hat jetzt aus der Vielzahl der förderungswürdigen Massnahmen die Wahl, welche Sanierungsprojekte genau unterstützt werden sollen und welche nicht.
Das heisst konkret, dass zum Beispiel nicht jeder Kanton die Installation von Solarthermie zur Warmwasser-Bereitung finanziell fördert. Eine Übersicht dazu, welcher Kanton welche Massnahmen genau fördert, finden Sie hier
Welche Dach-Sanierung wird gefördert?
Doch wie sieht es jetzt konkret mit einer Förderung für eine Hausdach-Sanierung aus? Diese Frage kann leider nicht pauschal mit «Gibt es» oder «Gibt es nicht» beantwortet werden. Denn eine Förderung für das Dach nach dem Harmonisierten Fördermodell der Kantone von 2015 existiert nicht.
Das heisst konkret, dass kosmetische Sanierungen am Hausdach - wie die Neueindeckung oder Dachstuhl-Sanierung - nicht gefördert werden. Aber es gibt eine Möglichkeit, sich trotzdem eine Förderung Ihres Kantons für die Dach-Sanierung zu sichern. Und zwar, wenn Sie die nachträgliche Wärmedämmung für Ihr Hausdach planen. Dann fällt die Sanierungsmassnahme in den Bereich Dämmung und ist förderungswürdig.
Die grundlegendste Förderung, die das Gebäudeprogramm im Bereich Dämmung bereithält, ist die Massnahme M-01 (Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich). Sie steht in den meisten Kantonen zur Verfügung und kann von jedem beantragt werden. Voraussetzung für eine Auszahlung der Förderung ist, dass der Wärmedurchgangswert (U-Wert) nach der Sanierung der Dämmung unter 0.2 Watt je m² und Kelvin (W/m²K) liegen muss.
Massnahme | Bezeichnung nach HFM | Förderung | Verfügbarkeit nach Kantonen |
---|---|---|---|
Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich | M-01 | ab CHF 40 pro m² Dämmungsfläche | AG, AI, AR, BL, BS, FR, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VS, ZG, ZH |
Quelle: Publikationen der einzelnen Kantone, Januar 2024
Des Weiteren gibt es noch Förderungen, die an bestimmte Richtlinien (Minergie, GEAK) geknüpft sind. Die Massnahmen M-10 (Verbesserung GEAK-Klasse Gebäudehülle und Gesamtenergieeffizienz, M-13 (Umfassende Gesamtsanierung mit GEAK) und M-17 (Neubau/Ersatzbau GEAK A/A) gehören dazu. Wenn Sie mehr über den GEAK- und Minergie-Standard erfahren wollen, dann informieren Sie sich hier.
Dach-Förderung in der Schweiz beantragen
Jetzt bleibt noch die Frage zu klären, wie man sich genau eine Förderung sichert. Der einfachste Weg zu einer Förderung für energetische Sanierungen führt über die zentrale Seite des Gebäudeprogramms der Schweiz.
Dort wählen Sie Ihren Wohnkanton und werden dann auf die entsprechende Seite weitergeleitet, auf der Sie Ihr Gesuch stellen können.
Zuvor sollten Sie aber bereits einen konkreten Plan für Ihre Sanierung haben, da dieser zusammen mit dem Fördergesuch eingereicht werden muss. Steht noch nicht genau fest, welche Massnahmen an Ihrem Haus durchgeführt werden sollen, dann helfen unsere Berater Ihnen gerne weiter und arbeiten ein Konzept mit Ihnen aus.
Unser Fazit
Wir haben Ihnen die wichtigsten Hinweise für eine Dachsanierung zusammengestellt. So steht einer erfolgreichen Sanierung nichts mehr im Weg:
- Eine Förderung gibt es nur für energetische Dachsanierungen (Dämmung)
- Wenn Sie also Planen, das Hausdach neu einzudecken, dann sollten Sie auch im gleichen Zuge über eine Dämmung nachdenken
- Braucht Ihr Dach nur neue Dachziegel und keine Dämmung, dann können Sie nicht mit einer Förderung rechnen
- Der Antrag muss stets vor Baubeginn eingereicht werden
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