Förderung für eine Heizung in der Schweiz (Kantone und Bund)

Finden Sie auch nicht mehr durch den Dschungel an Förderungen für Heizungen in der Schweiz? Hier finden Sie eine Übersicht mit den wichtigsten Förderungprogrammen.
Grundsätzlich wird vor allem der Einbau einer Heizung mit erneuerbaren Energieträgern (Wärmepumpen oder Holzheizungen) finanziell unterstützt.
Zudem wird die Heizungsunterstützung mit thermischen Solaranlagen auch gefördert. Gerne bieten wir Ihnen im folgenden Orientierung durch den Förderdschungel.
Allgemeines über Heizungen und Förderung

Bei der Erneuerung einer veralteten und ineffizienten Heizung kann man viel falsch und noch mehr richtig machen. Speziell die Kosten- und Energieersparnis durch eine neue Heizung sind die Sache wert, verbrauchen die Schweizer doch immerhin 60 % ihrer Energie für Raumwärme und Warmwasser.
Alternativen zur klimaschädlichen und energieintensiven Öl- oder Gasheizung gibt es viele. Die gängigen Alternativen sind die Pellet- oder Holzheizung, die Wärmepumpe sowie solarthermische Anlagen. Zwar kann die Anschaffung einer energieeffizienten Heizung anfangs mit hohen Kosten verbunden sein. Mit zunehmender Laufzeit amortisieren sich neue Heizungen aber in jedem Fall.
Zusätzlich wird die energetische Sanierung in der Schweiz stark gefördert. Leider ist die Vielzahl an unterschiedlichen Förderungen recht unübersichtlich. Dafür bieten Bund, Kantone, Gemeinden und sogar Privatunternehmen eine Förderung der energetischen Sanierung an. Besonders unter den Kantonen sind die Differenzen in der Nutzung erneuerbarer Energien beträchtlich. Während im Kanton Genf etwa 89 % aller Heizungen mit fossilen Energien betrieben werden, sind es im Kanton Uri bloss 42 %.
Förderung durch den Bund
Die Förderung einer neuen Heizung geschieht durch das Gebäudeprogramm des Bundes. Das Gebäudeprogramm unterstützt Hausbesitzer bei der energetischen Sanierung. Nach einer Erhöhung der Fördermittel im Rahmen der Energiestrategie 2050 stehen der gesamten Schweiz seit Jahresbeginn 2018 rund CHF 450 Millionen pro Jahr zur Verfügung. Richtwert dafür ist die Summe der CO2-Abgabe auf Brennstoffe.
Rolle der Kantone
Die Kantone legen selbst fest, welche Massnahmen sie zu welchem Bedingungen fördern wollen. Die Grundlage bietet das Harmonisierte Fördermodell der Kantone, welches verschiedene Massnahmen festlegt und numerisch kennzeichnet. Dadurch kommt es in den unterschiedlichen Kantonen zu teils grossen Unterschieden in der Höhe der Förderung. Ob Sie in Ihrem Kanton Fördermittel für eine neue Heizung erhalten können und wie hoch diese gegebenenfalls ausfallen, entnehmen Sie bitte der unten stehenden Tabelle.
Sonstige Förderung
Auch Stiftungen und Unternehmen bieten für den Ersatz einer alten Heizung durch energieeffiziente Alternativen Förderung an. Von myclimate beispielsweise können Sie eine Förderung über CHF 2'000 für eine Wärmepumpe erhalten. Das Bundesamt für Energie stellt ausserdem jährlich Förderung im Rahmen wettbewerblicher Ausschreibungen zur Verfügung. Die Förderung stammt aus dem Netzzuschlag auf den allgemeinen Strompreis.
Es werden stromeffiziente Technologien gefördert, unter anderem die Wärmepumpe. Die jährlichen Ausschreibungen laufen über das Unternehmen ProKilowatt. So wird zum Beispiel der Ersatz eines Elektro- durch einen Wärmepumpen-Boiler in den Kantonen Bern, Luzern, St. Gallen, Schaffhausen, Thurgau und Uri mit CHF 450 bis 1'000 unterstützt.
Quelle: © BFE - OFEN - UFE - SFOE / youtube.com
Für welche Heizung erhalten Sie Förderung in der Schweiz?

Generell fördern in der Schweiz sowohl Bund als auch Kantone den Austausch einer alten Heizung. Durch die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) wurden dazu Auflagen festgelegt, die bei einer geplanten Sanierung zu erfüllen sind. Darunter fallen auch Auflagen zum Ersatz einer alten Heizung.
So kann der Wärmeerzeuger nur noch frei gewählt werden, wenn das Gebäude Minergie-zertifiziert ist oder mittels eines sogenannten Gebäudeausweises der Kantone (GEAK) eine Gesamteffizienz der Klasse D oder höher nachgewiesen werden kann.
In allen anderen Fällen ist für den Ersatz einer Ölheizung oder Gasheizung eine Alternative zu wählen. Auch Elektroheizungen dürfen nicht mehr verbaut werden. Für eine bessere Übersichtlichkeit haben wir für Sie die Förderung einer Heizung nach Heizungs-Art sortiert. Sie finden weiter unten aber auch eine Sortierung nach Kantonen.
Wärmepumpen-System-Modul
Viele Kantone fördern den Ersatz einer fossilen Heizung durch eine Wärmepumpe. Bedingung dafür ist inzwischen in vielen Kantonen eine Zertifizierung gemäss dem Wärmepumpen-System-Modul. Auch für die Teilnahme am Förderprogramm von myclimate ist dies eine Voraussetzung.
Eine gemäss Wärmepumpen-System-Modul zertifizierte Heizung gewährleistet, dass alle Systemkomponenten der Heizung perfekt aufeinander abgestimmt sind und die Wärmepumpe entsprechend effizient läuft. Die Zertifizierung kostet einmalig CHF 245 netto. Den Antrag stellt Ihr Installateur bei der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS).
Wenn Sie Ihre Öl- oder Erdgasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen und eine myclimate-Förderung in Anspruch nehmen, werden Ihnen die Kosten für die Zertifizierung jedoch erstattet. Und: Myclimate sieht seit dem 1. Juli 2018 eine erhöhte Fördersumme von CHF 2'000 vor, sofern Sie «zum Zeitpunkt der Anmeldung keine anderen Fördergelder von Kanton oder Gemeinde beziehen können».
Abgesehen vom schweizweiten Programm von Myclimate gibt es regionale bzw. kantonale Förderprogramme, die sich aber teils stark unterscheiden können. So fördert der Kanton Bern den Ersatz einer Öl- oder Elektroheizung mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe bis 130 kW mit CHF 10'000, im Kanton Zug hingegen ist dafür keine spezielle Förderung vorgesehen. Dort verweist die Baudirektion direkt auf myclimate.
Förderung durch: | Förderung in Höhe von: |
---|---|
Gebäudeprogramm (Wärmepumpe) | CHF 1'600 - 8'000 + CHF 60 - 300 / kW bzw. CHF 10'000 pauschal |
Gebäudeprogramm (Wärmeverteilsystem) | Ab CHF 1'600 + CHF 40 / kW |
Myclimate | CHF 2'000 |
Quelle: Das Gebäudeprogramm/myclimate, April 2020
Solarthermische Anlagen
Solarwärme ist dank standardisierten Anlagentypen für Warmwasser und Heizungsunterstützung eine interessante Option. Die reichlich vorhandene Sonnenenergie wird genutzt, indem sie durch einen Kollektor in nutzbare Wärme umgewandelt wird. Diese Wärme lässt sich zur Wassererwärmung und Heizungsunterstützung einsetzen.
Im Kanton St. Gallen etwa erhalten thermische Solaranlagen zwischen 2 bis 3 kW thermischer Nennleistung und einer Mindest-Kollektorfläche von 2 % der Energiebezugsfläche eines bestehenden Baus eine pauschale Förderung ab CHF 3'000.
Förderung durch das Gebäudeprogramm (M-08): | Förderung in Höhe von (Unterschiede nach Kanton): |
---|---|
Pauschal | CHF 1'200 - 8'000 |
Nach Leistung | CHF 500 - 600 / kW (ab 2 kW Leistung) |
Quelle: Publikationen der einzelnen deutschsprachigen Kantone, April 2020
Pelletheizung und Holzheizung
Mit Holz heizen Sie nicht nur sparsam, sondern auch sehr umweltfreundlich. Denn Holz verbrennt CO2-neutral und entlastet dadurch unser Klima. Als nachwachsender, heimischer Brennstoff ist Holz eine sichere und nachhaltige Alternative zu Öl und Gas. Zwar sind die Anschaffungskosten recht hoch, allerdings ist eine Pelletheizung auch deutlich umweltfreundlicher als fossile Heizungsanlagen. Hinzu kommen deutlich geringere Brennstoffpreise.
Unterm Strich ist eine Pelletheizung nicht immer die wirtschaftlichste Lösung, dafür heizt sie aber mit erneuerbarer Energie. Zudem werden Pellet- und Holzheizungen durch das Gebäudeprogramm gefördert. Der Kanton Bern beispielsweise unterstützt den Ersatz einer Gas- oder Öl-Heizung durch eine Holzheizung mit bis zu CHF 10'000 Förderung.
Art der Heizung | Mindest-Förderung | Zusatzbeitrag bei Erstinstallation |
---|---|---|
Stückholz- / Pelletfeuerung | CHF 1'000 | individuell |
Automatische Holzfeuerung bis 70 kW | CHF 3'000 + CHF 50 / kWth | CHF 1'600 + CHF 40 / kWth |
Luft-Wasser-Wärmepumpe | CHF 1'600 + CHF 60 / kWth | CHF 1'600 + CHF 40 / kWth |
Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpe | Bis 500 kWth: CHF 2'400 + CHF 180 / kWth | CHF 1'600 + CHF 40 / kWth |
Solarkollektoranlage | CHF 1'200 + CHF 500 / kW | n/a |
Anschluss an Wärmenetz | Bis 500 kW: CHF 4'000 + CHF 20 / kW | CHF 1'600 + CHF 40 / kW |
Quelle: Das Gebäudeprogramm, April 2020
Ölheizung und Gasheizung
Ölheizung und Gasheizung sind in der Schweiz nach wie vor Standard. Diese Arten heizen mit fossilen Brennstoffen, bei denen die Versorgung nicht langfristig gesichert werden kann. Es ist daher nahezu immer sinnvoll, Ölheizungen und Gasheizungen durch umweltfreundlichere Modelle zu ersetzen, die auf regenerative Energien zurückgreifen.
Zwar dürfen sowohl die Ölheizung als auch die Gasheizung im Gegensatz zur Elektroheizung ohne Einschränkung verbaut werden, allerdings gibt es keine eigenständige Förderung für sie. Im Rahmen des Gebäudeprogramms und der Energiestrategie 2050 versucht die Schweiz vermehrt Anreize zu schaffen von fossilen Brennstoffen wegzukommen.
Es besteht jedoch die Möglichkeit zur Förderung, wenn die Öl- oder Gasheizung mit einer Heizung aus erneuerbaren Quellen kombiniert wird. Um eine Förderung zu erhalten, muss die neue Hauptheizanlage aber eine Heizung aus erneuerbaren Energien sein.
Beispielhaft für eine solche Kombination wäre die Nutzung einer Solarthermie-Anlage als Hauptheizsystem. Im Winter kann es zu Engpässen kommen, daher wird die Heizung gern durch eine Öl- oder Gasheizung ergänzt. Hier erhält man auch eine Förderung.
Heizungs-Förderung nach Kanton geordnet

Aufgrund der grossen Anzahl und der verschiedenen überregionalen und lokal zum Teil sehr unterschiedlich ausgeprägten Art der Förderung ist eine erste Orientierung schwierig. Das Beantragen einer Heizungs-Förderung lohnt sich dennoch immer.
Die überwiegende Mehrheit der Förderung läuft über die jeweiligen Kantone. So werden etwa thermische Solaranlagen und Holz-/Pelletheizung über die Kantone gefördert. Auch der Ersatz einer bestehenden Heizung durch eine Wärmepumpe wird durch die Kantone gefördert.
Richtlinie für diese Förderung ist dabei das harmonisierte Fördermodell der Kantone (HFM 2015). Für Eigenheimbesitzer ist es daher meist am sinnvollsten, sich bezüglich einer Förderung direkt am eigenen Kanton zu orientieren. Hier finden Sie dazu eine praktische Übersicht:
Kanton | Luft/Wasser-WP (M-05) | Holzfeuerung (M-03) | Thermische Solaranlage (M-08) |
---|---|---|---|
Aargau | CHF 4'000 + 60 CHF/kW | ab CHF 3'000 | CHF 1'200 + 500 CHF/kW |
Appenzell Innerrhoden | Ab CHF 1'600 - 3'200 + CHF 60 - 100/kW | CHF 3'000 - 5'600 + CHF 50 - 90/kW | CHF 1'200 + CHF 500/kW |
Appenzell Ausserrhoden | Ab CHF 1'600 | Ab CHF 4'375 | CHF 3'000 + CHF 500/kW |
Bern | CHF 10'000 | CHF 10'000 | CHF 1'200 + CHF 500/kW |
Basel-Landschaft | CHF 2'000 + CHF 100/kW | CHF 1'200 - 4'000 + CHF 20 - 50/kW | CHF 1'500 + CHF 360 - 600/kW |
Basel-Stadt | Ab CHF 8'000 + CHF 250/kW | CHF 10'000 + 200/kW | Ab 2'500 - 3'300 |
Freiburg | CHF 5'250 + 225 CHF/kW | CHF 4'500 + 75 CHF/kW | CHF 1'800 + 750 CHF/kW |
Glarus | CHF 4'000 | Ab CHF 6'000 + CHF 200/kW | CHF 4'000 + CHF 500/kW |
Graubünden | Ab CHF 3'500 | Ab CHF 5'000 | CHF 2'000 + CHF 500/kW |
Luzern | CHF 2'500 + CHF 100/kW | CHF 5'000 + 200 CHF/kWth | CHF 2'000 + 500 CHF/kW |
Nidwalden | CHF 2'000 + CHF 100/kW | CHF 3'000 + 50 CHF/kWth | CHF 3'000 + CHF 500/kW |
Obwalden | CHF 3'000 - 6'000 | -- | CHF 1'200 + CHF 500/kW |
St. Gallen | Ab CHF 2'800 | -- | Ab CHF 3'000 |
Schaffhausen | Ab CHF 4'000* | CHF 8'000 - 20'000 + 200 CHF/kWth | CHF 1'500 + CHF 600/kW |
Solothurn | CHF 4'000 + 150 CHF/kW | CHF 7'500 + 125 CHF/kWth | CHF 1'800 + CHF 750/kW |
Schwyz | CHF 1'600 + 60 CHF/kW | CHF 3'000 - 4'600 + CHF 50 - 90/kW | CHF 1'200 + CHF 500/kW |
Thurgau | Ab CHF 4'000 | CHF 7'000 - CHF 13'000 | CHF 1'500 + CHF 600/kW |
Uri | Ab CHF 3'000 | CHF 4'000 - 6'000 + 100 CHF/kW | CHF 8'000 + 600 CHF/kW |
Wallis** | CHF 9'000 (EFH) bzw. 45 CHF/m² EBF*fh (MFH) | Ab CHF 4'000 + 35 CHF/m² EBF*fh | Ab 1'200 + CHF 650/kW |
Zug | -- | -- | -- |
Zürich | CHF 4'000 + 60 CHF/kW | CHF 180/kW | -- |
Quelle: Publikationen der einzelnen Kantone, Januar 2021)
*) Aktion 2021 Kanton Schaffhausen: Zusätzlich zum Basis-Förderbetrag für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe (CHF 4'000 für EFH, CHF 7'000 für MFH) gibt es beim Ersatz einer Elektroheizung zusätzlich CHF 3'000 (EFH) bzw. CHF 5'000 (MFH) als Bonus.
**) Im Kanton Wallis gelten teils besondere Berechnungsmodelle. Die Abkürzung fh, mit der multipliziert wird, ist der sogenannte Raumhöhenkorrekturfaktor.
Beispiel: Förderung kombinieren
Die Förderung verschiedener Träger kann (sofern nicht explizit anders festgelegt) auch miteinander kombiniert werden. Bezüglich des Gebäudeprogramms kann selbstverständlich für jede Massnahme nur eine Förderung in Anspruch genommen werden. Denkbar ist aber auch hier die Kombination verschiedener Massnahmen bei umfassenderer Sanierung.
Beim Austausch einer alten, dezentralen Elektroheizung durch eine modernere Heizung ist die Einrichtung eines Wärmeverteilsystems ohnehin nötig. Hierfür die Förderung in Anspruch zu nehmen, liegt also nahe. Aber auch die Kombination einer Sanierung der Gebäudehülle in Kombination mit einer neuen Heizung ist denkbar. Gerade wenn für eine neue Erdwärmepumpe umfassende Umbaumassnahmen notwendig sind, sollte man darüber nachdenken.
Auch die Kombination von Wärmepumpe und Solar-Anlagen ist beliebt und erhält unabhängig voneinander Förderung. Welche konkrete Förderung Ihnen anhand des folgenden Beispiels (Heizung: Erdwärmepumpe, Warmwasser: Solarthermie) für einen Neubau in Basel-Stadt (EFH 140m²) zur Verfügung steht, erfahren Sie hier.
Leistung und Bauteile | Förderbetrag |
---|---|
Neubau nach Minergie-P Standard (Zusatz: ECO) | CHF 14'700 |
Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung | CHF 2'400 |
Erdwärmepumpe (12 kW Leistung) | CHF 30'900 |
Erstinstallation Wärmeverteilsystem | CHF 5'400 |
Installation einer Wärmepumpe (myclimate) | CHF 2'000 |
Solarthermie-Röhrenkollektor (2 kW Leistung) | CHF 1'600 |
Summe der Förderung | CHF 57'000 |
Quelle: Publikation «Förderbeiträge für Energiesparmassnahmen im Kanton Basel-Stadt»/myclimate, Oktober 2019
Antrag auf Heizungs-Förderung in der Schweiz stellen

Wer bei seinem Bau- oder Umbauprojekt auf erneuerbare Energien setzt, kann mit Unterstützung rechnen. Die Förderung lässt sich ganz einfach online über das Portal des Gebäudeprogramms beantragen. Es sind aber einige Feinheiten zu beachten. Auch die Bedingungen für eine Förderung sind von Kanton zu Kanton verschieden.
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn eines Vorhabens zusammen mit den notwendigen Unterlagen einzureichen. Auf Gesuche, welche erst später eingereicht werden, nehmen die Behörden keine Rücksicht. Nach Erhalt einer Beitragszusicherung sind zwei Jahre Zeit, um das entsprechende Bauvorhaben zu realisieren.
Die bestehende Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs gedeckt haben und vollständig demontiert werden. Die neue Heizung muss 100 % des Heizenergiebedarfs des Gebäudes decken können. Die Warmwasseraufbereitung muss zumindest während der Heizsaison über das neue System erfolgen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Ölheizungen mit einem Kesselalter von unter 20 Jahren. Auch Wärmepumpen haben unter Umständen noch weitere Auflagen.
Tipps zur Förderung einer neuen Heizung
Der Ersatz fossiler Heizungsanlagen durch eine effiziente, klimafreundliche Heizung ist für jeden interessant. Nicht nur schützt man das Klima nachhaltig, man spart auch eine Menge Energiekosten ein. Um darüber hinaus von Fördergeldern zu profitieren, sollten Sie jedoch ein paar Punkte beachten.
Der Austausch einer Ölheizung oder Gasheizung durch erneuerbare Energieträger wird in der Schweiz vor allem durch die Kantone gefördert und koordiniert. Der Bund stellt über das Gebäudeprogramm nur einen Teil der Fördergelder zur Verfügung. Ausserdem können Sie über myclimate oder Proklima weitere finanzielle Unterstützung anfordern. Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie diese frühzeitig - vor Beginn der Baumassnahme - beantragen.
Checkliste für Ihre Förderung

- Stellen Sie eine Anfrage über unser Anfrageformular
- Lassen Sie sich von einem unserer Kundenberater unterstützen
- Planen Sie mit Ihrem Berater und Handwerkern die genauen Massnahmen
- Beantragen Sie die Förderung auf dasgebaeudeprogramm.ch mit der Unterstützung des Energieheld-Fachpartners
- Führen Sie Ihr Bauvorhaben durch
- Zum Abschluss erhalten Sie Ihre Förderung
In drei Schritten zur Förderung

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