Fördergelder für eine Wärmepumpe - Alle Förderungen in der Schweiz
Sind Sie auf der Suche nach der passenden Förderung für eine Wärmepumpe? Mittlerweile gibt es in der Schweiz sehr attraktive Förderungen für den Tausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe zu erhalten. Dadurch lassen sich die oft hohen Investitionskosten ganz einfach senken.
Welche Förderinstitutionen es gibt und welche Förderung sich am meisten lohnt, erfahren Sie nachfolgend. Ausserdem klären wir, wie Sie Förderung beantragen können und bieten eine Übersicht über alle Förderungen, geordnet nach Kanton und Art der Wärmepumpe.
Welche Förderung gibt es?
In der Schweiz existieren drei verschiedene Förderungen: Die kantonale Förderung über das Gebäudeprogramm, das Programm der gemeinnützigen Stiftung myclimate sowie die Klimaprämie für den Heizungsersatz von Energie Zukunft Schweiz. Alle Förderungen haben gemein, dass sie Hausbesitzer (und Gewerbetreibende) beim Umstieg von Heizungen mit fossilen Brennstoffen auf umweltfreundliche Wärmepumpen unterstützen wollen.
Beim Ersatz einer alten Ölheizung oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe kann also eine der Förderungen beantragt werden. Wird stattdessen eine Elektroheizung ersetzt, besteht nur die Möglichkeit zum Erhalt von Fördergeldern durch den Kanton. In der Regel ist die jeweilige kantonale Förderung für Privatleute die attraktivste Förderung. In seltenen Fällen, in denen der Fördertopf des Kantons bereits ausgeschöpft ist oder tatsächlich keine Förderung existieren sollte, können Eigenheimbesitzer auf andere Förderungen ausweichen.
Förderung durch die Kantone
Grundlage der Förderung durch die Kantone ist das Gebäudeprogramm. Es wurde 2010 ins Leben gerufen und soll dazu beitragen, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen von Schweizer Haushalten zu reduzieren. Welche Sanierungsmassnahmen dabei förderbar sind, wurde im Harmonisierten Fördermodell der Kantone 2015 (HFM 2015) festgelegt. Dieses Modell umfasst insgesamt 18 Renovationsmassnahmen, die förderberechtigt sind.
Welche Massnahmen letztendlich gefördert werden, kann vom jeweiligen Kanton genauso selbst festgelegt werden wie die Höhe der entsprechenden Förderung. So kann es sein, dass der Einbau einer Wärmepumpe in einem Kanton der Zentralschweiz höher ist als in einem Kanton der Ostschweiz - oder andersrum. Wie hoch die Förderungen im Einzelnen sind, erfahren Sie weiter unten auf dieser Seite.
Förderung Stiftung myclimate
Die Stiftung myclimate ist eine internationale Initiative mit Wurzeln in der Schweiz. Sie unterstützt Unternehmen, öffentliche Verwaltungen, Organisationen und Privatpersonen dabei, nachhaltige Projekte mit messbarer Einwirkung auf den Klimawandel umzusetzen. In der Schweiz fördert myclimate beispielsweise den Einbau einer Wärmepumpe im Eigenheim, wenn damit der Austausch einer Gasheizung oder Ölheizung einhergeht.
Der Förderbetrag errechnet sich aus dem jährlichen Energieverbrauch: Je Kilowattstunde thermische Energie gibt es von myclimate 18 Rappen. Förderberechtigt sind Stand Mai 2024 jedoch nur Wärmepumpen mit 15-400 kW Leistung, die in Mehrfamilienhäusern installiert werden.
Für unser durchschnittliches Beispiel-Einfamilienhaus mit einem Energieverbrauch von etwa 20’000 kWh pro Jahr würde sich die Förderung auf CHF 3’600 belaufen. Förderung in gleicher Höhe ist bei myclimate nur für Pelletheizungen verfügbar.
Klimaprämie Energie Zukunft Schweiz
Die sogenannte «Klimaprämie» ist schweizweites Förderprogramm. Das Programm wird von der Renera AG geführt und läuft unter dem Label Energie Zukunft Schweiz
Die Klimaprämie kann beim Tausch einer Ölheizung oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe oder eine Holzheizung beantragt werden. Die Prämie wird aus der Menge an eingespartem fossilen Rohstoff errechnet. Pro gespartem Liter Heizöl oder Kubikmeter Erdgas erhalten Hausbesitzer CHF 1.80.
Bei korrekter Dimensionierung entspricht dies CHF 360 pro Kilowatt Leistung der neuen Heizung. Für ein Einfamilienhaus mit durchschnittlichem Wärmeverbrauch von 20’000 kWh pro Jahr beträgt die Klimaprämie etwa CHF 3’600.
Es ist zu beachten, dass ab April 2024 für Wärmepumpen für den Eigenbedarf, die eine Erdgas-Heizung ersetzen, eine Leistungsuntergrenze von 50 kW gilt. 50 kW sind für die meisten Einfamilienhäuser überdimensioniert, sodass man hier mit einer kleineren Wärmepumpe und ohne Förderung letztendlich günstiger wegkommt. Für den Ersatz von Öl-Heizungen und für Wärmepumpen in vermieteten Liegenschaften gibt es jedoch keine Untergrenze.
Hier gelangen Sie zum Fördergeldrechner der Klimaprämie.
Förderung durch: | Art der Wärmepumpe | Mindestförderung | Förderbetrag (voraussichtlich) |
---|---|---|---|
Kantone | Luft-Wasser-Wärmepupe | ab CHF 1'600 + CHF 60 / kWth | CHF 2'500 |
bis CHF 8'000 + 250 CHF / kWth | CHF 11'750 | ||
Sole-Wasser-Wärmepumpe | ab CHF 2'400 + 180 CHF/kW | CHF 5'100 | |
bis CHF 25'000 + 400 CHF/kW | CHF 31'000 | ||
myclimate | Unabhängig (nur MFH mit 15-400 kW Leistung förderfähig) | 0.18 CHF/kWh (Jahresverbrauch) | CHF 3'600* |
Klimaprämie Energie Zukunft Schweiz | Unabhängig (nur ab 50 kW Leistung förderfähig) | 1.80 CHF pro eingespartem Liter Heizöl oder Kubikmeter Erdgas | CHF 3'600* |
* Wir gehen in unseren Beispielen von Einfamilienhäusern mit einem Jahresverbrauch von 20'000 kWh thermisch aus – das entspricht einer Heizleistung von ca. 20 kW. Die myclimate-Wärmepumpen-Förderung ist nur für Mehrfamilienhäuser verfügbar. Die Wärmepumpen-Förderung von Energie Zukunft Schweiz kommt aufgrund ihrer Einschränkungen realistisch betrachtet ebenfalls in erster Linie für Besitzer und Vermieter von Mehrfamilienhäusern infrage.
Förderungen kombinieren
Für dieselbe Renovationsmassnahme, also zum Beispiel der Austausch der alten Heizung, kann nur eine einzelne Förderung beantragt werden. Eine Kombination aus kantonaler Förderung, Klimaprämie und myclimate-Förderung ist nicht möglich. Finden jedoch zusätzliche Massnahmen zum gleichen oder einem späteren Zeitpunkt statt, kann hier das Förderinstitut wieder frei gewählt werden.
Wer also eine Dämmung der Fassade vornimmt, kann diese problemlos durch seinen Wohnkanton fördern lassen, auch wenn er vorher für den Einbau der Wärmepumpe die Förderung von myclimate genutzt hat. Ein Vergleich der Förderungen lohnt sich also in jedem Fall.
Voraussetzungen für die Förderung
Eine Zusage auf Förderung sollte immer bereits vor Beginn der Bauarbeiten feststehen. Der nachträgliche Erhalt von Förderung ist in der Regel nicht möglich. Eigenheimbesitzer können sich vorab beraten lassen und problemlos eine Offerte einholen. Oft kann auch der Fachpartner im Hinblick auf die Förderung beratend zur Seite stehen und auch für Sie den Antrag auf Förderung stellen.
Eine Voraussetzung zum letztendlichen Erhalt von Fördergeldern, die alle Förderungen gemein haben, ist die Zertifizierung der Wärmepumpenanlage durch die Fachvereinigung Wärmepumpe Schweiz (FWS). Diese muss bei einer Prüfstelle des FWS beantragt werden. In der Regel kann der Fachpartner und Installateur dies für Sie übernehmen.
Nach Erhalt des Zertifikats zählt die Anlage offiziell als sogenanntes Wärmepumpen-System-Modul und ist somit förderberechtigt. Die Zertifizierung dient gleichwohl der Qualitätssicherung. Bei kantonaler Förderung kostet das Anlagezertifikat CHF 380. Bei einer Förderung durch myclimate wird es nicht in Rechnung gestellt.
Des Weiteren ist im zweiten oder dritten Jahr nach Inbetriebnahme der Wärmepumpe eine Kontrolle durch den Lieferanten nötig. Diese ist entweder in der Offerte des Fachpartners enthalten oder wird entsprechend vom Lieferanten in Rechnung gestellt.
Wie beantrage ich Förderung?
Um die kantonale Förderung zu beantragen, müssen Sie sich im Web-Portal Ihres Wohnkantons anmelden. Dort geben Sie alle entsprechenden Daten ein und folgen den Angaben des Portals. Generell gilt bei Anträgen auf Förderung: Lieber zu früh als zu spät. In den meisten Fällen kann Ihr Installateur den Förderantrag für Sie stellen.
Um die Klimaprämie zu beantragen, müssen Sie ein Konto bei der Förderplattform von Energie Zukunft Schweiz einrichten. Dort finden Sie eine Schritt für Schritt-Anleitung zum Antrag. Auf der Website von myclimate finden Sie das Anmeldeformular für die Förderung der Stiftung. Auch in diesem Fall ist es wichtig, das Formular vor der Auftragsvergabe einzureichen.
Förderung für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe
Über die Massnahme M-05 wird die kantonale Mindest-Förderung für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe festgelegt. Sie beginnt in den entsprechenden Kantonen bei CHF 1'600 und kann bis zu CHF 10'000 betragen. Hinzu kommt ein Bonus, der von der Leistung der Luft-Wasser-Wärmepumpe abhängt. Dieser kann bis zu CHF 250 pro Kilowatt Leistung betragen.
Im Gegensatz zu den anderen Förderprogrammen wird kantonal meist auch die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems gefördert, also beispielsweise der Einbau einer Fussbodenheizung. Die Höhe der Förderung für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in ihrem Kanton können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.
Hier finden Sie alle kantonalen Förderungen für Luft-Wasser-Wärmepumpen
Förderung für eine Sole-Wasser-Wärmepumpe
Für die Anschaffung einer Erdwärmepumpe sieht die Massnahme M-06 des kantonalen Förderprogramms eine Mindest-Förderung in Höhe von CHF 2'400 vor. Als Bonus erhält man, je nach Leistung der Wärmepumpe gestaffelt, weitere Förderung in Höhe von CHF 180 pro kW oder mehr.
Auch im Fall der Sole-Wasser-Wärmepumpe kann bei zusätzlicher Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems ein Bonus beantragt werden. Die Höhe der Förderung in ihrem Kanton können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.
Hier finden Sie alle kantonalen Förderungen für Sole-Wasser-Wärmepumpen
Welche Förderung sollte ich beantragen?
Mittlerweile ist die Förderlandschaft der Schweiz gerade im Hinblick auf die Förderung von Wärmepumpen vielfältig. Die meisten Hausbesitzer werden auf der Suche nach der höchsten Förderung bei der kantonalen Förderung fündig werden. Besonders die Beträge für Sole-Wasser-Wärmepumpen sind meist um ein Vielfaches höher als die Alternativen von myclimate oder der Klimaprämie.
Die kantonale Förderung für Luft-Wasser-Wärmepumpen ist vereinzelt jedoch noch ausbaufähig. Beispielsweise kann in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Nidwalden und Sankt Gallen die Förderung durch myclimate oder Energie Zukunft Schweiz durchaus höher ausfallen. Daher lohnt es sich in jedem Fall, die Förderungen vorab miteinander zu vergleichen. Wenn Sie vorab eine konkrete Offerte wünschen, können Sie gerne eine unverbindliche Anfrage bei Energieheld stellen.
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