Das Klimaschutzgesetz 2050 - Mehr Förderung für energetische Sanierung
Betreiber von Ölheizungen, Gasheizungen und Elektroheizungen sind verpflichtet, ihre alten Heizungen bis 2050 durch neue, nachhaltige Alternativen zu ersetzen, die erneuerbare Energien nutzen. Dies ist ein wichtiger Schritt zum Erreichen der Klimaziele, durch die die Schweiz bis 2050 klimaneutral werden soll. In manchen Kantonen wie beispielsweise Zürich müssen Elektroheizungen sogar schon bis 2030 ausgetauscht werden. Die Zeit drückt.
Um diesen Austausch zu unterstützen, wurden im Rahmen einer Volksabstimmung im Juni 2023 neue Fördermittel für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer sowie Gewerbe beschlossen. Diese sollen nachhaltige Heizungssysteme, Dämmmittel sowie innovative Technologien zur klimaschonenden Produktion in der Industrie zusätzlich subventionieren.
Ziel und Anlass des Klima- und Innovationsgesetzes
Die Schweiz ist noch stark abhängig von Energieimporten aus dem Ausland. Darüber hinaus ist das Klima durch den Verbrauch fossiler Brennstoffe stark belastet. Das betrifft die Schweiz als Alpenland ganz besonders. Schwer gefährdet sind die Gletscher, deren immer schnelleres Schmelzen kritische Schäden am Ökosystem verursacht. Naturkatastrophen häufen sich und ziehen schon jetzt, aber besonders für zukünftige Generationen, massive Folgekosten nach sich.
Um diesen entgegenzuwirken, müssen auch in der Schweiz die im Pariser Klimaabkommen beschlossenen Ziele erreicht werden: Bis 2050 sollen die CO2-Emissionen und andere Treibhausgas-Emissionen der Schweiz per Gesetz auf Netto-Null reduziert werden. Das bedeutet, dass so viele Emissionen wie möglich vermieden werden, und was nicht vermieden werden kann, durch Negativ-Emissionen kompensiert werden muss. Negativ-Emissionen entstehen durch Projekte, die Treibhausgase aktiv aus der Atmosphäre entfernen.
Um Emissionen verringern, werden energetische Sanierungen und nachhaltige Technologien mit Fördergeldern unterstützt, um sie attraktiver zu machen. Diese Fördergesamtmittel werden nun noch einmal aufgestockt: Das «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG)» soll die Schweiz unabhängiger von Energieimporten machen, während es gleichzeitig der Klimaschutz stärkt.
Der Ersatz von Ölheizungen, Gasheizungen und Elektroheizungen mit klimaschonenden Alternativen wird zusätzlich zur bisherigen Förderung mit insgesamt zwei Milliarden Franken unterstützt. Unternehmen aus Industrie und Gewerbe sollen von zusätzlichen Förderungen in Höhe von 1,2 Milliarden Franken profitieren. Finanziert werden diese Mittel aus den CO2-Abgaben.
Das neue Gesetz und die zugehörigen Verordnungen sollen ab 01.01.2025 in Kraft treten. Die Fördermittel werden dann über die bereits bestehenden Wege ausgerichtet – die Details werden bis dahin auf der Verordnungsstufe festgelegt.
Schon jetzt sind umfangreiche Gelder aus verschiedenen Fördertöpfen verfügbar. Ausgerichtet werden sie unter anderem über das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. Mit diesem wurden in 2022 allein 425 Millionen Franken an Fördermitteln an Hauseigentümer für energetische Sanierungen ausgezahlt. Seit Beginn des Programms in 2010 sind es insgesamt bereits rund 3,1 Milliarden Franken.
Was bringt das Klimaschutzgesetz für mich?
Bis in 2025 die zusätzlichen Gelder verfügbar sind, können Sie bereits jetzt von aktuellen Fördermassnahmen profitieren: Eine neue Wärmepumpe wird derzeit mit bis zu CHF 30’000 subventioniert. Holzheizungen werden je nach Kanton mit bis zu CHF 15'000 gefördert. Und bis zu CHF 25’000 Förderung gibt es für eine neue Gebäudedämmung im Einfamilienhaus. Die Massnahmen werden bereits jetzt über das Gebäudeprogramm gefördert.
Die genau verfügbaren Fördermittel variieren stark nach Kanton und Art der geplanten Massnahme. Je nach konkretem Fall können auch noch zusätzliche Subventionen aus anderen Förderprogrammen hinzukommen, bei denen Doppelförderung möglich ist. Stellen Sie am besten eine Anfrage für Ihr geplantes Sanierungsprojekt und lassen Sie sich individuell beraten.
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Wir vermitteln Ihnen einen professionellen Partnerbetrieb aus Ihrer Gegend, der ein unverbindliches Angebot erstellt. In diesem werden dann auch mögliche Fördergelder einberechnet – natürlich auch die nun im Klimaschutz-Gesetz beschlossenen, sobald sie verfügbar sind. Auch bei der Antragstellung für diese Fördergelder, die vor dem Start der Sanierung erfolgen muss, werden Sie unterstützt.
Massnahmen und Gelder
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die ihre alte Ölheizung, ineffiziente Gasheizung oder teure Elektroheizung durch ein System mit erneuerbaren Energien ersetzen wollen, werden über zehn Jahre mit jährlich maximal 200 Millionen Franken zusätzlich unterstützt. Durch die niedrigeren Heizkosten kommen solche klimafreundlichen Systeme auch den Mieterinnen und Mietern zugute.
Fördergelder gibt es für Wärmepumpen-Systeme wie Luft-Wasser-Wärmepumpen oder Sole-Wasser-Wärmepumpen sowie Holzheizungen - etwa Pelletheizungen oder Stückholzheizungen. Ebenfalls aus diesen Töpfen subventioniert werden Dämmungen und Isolationsmassnahmen für Gebäude.
Industrie- und Gewerbebetrieben stehen ausserdem zusätzliche Förderungen von bis zu 200 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass Unternehmen sie für klimaschonende Massnahmen einsetzen, die beispielsweise CO2 aus Schornsteinen filtern und binden. Diese Förderung ist auf sechs Jahre beschränkt und Unternehmen vorbehalten, die sich frühzeitig zur Klimaneutralität verpflichten.
Fazit und Empfehlung
Die Verfügbarkeit der durch das «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit» angesetzten neuen Förderungen lässt noch bis 2025 auf sich warten. Eine Investition in nachhaltige, energetische Sanierungsmassnahmen lohnt sich aber schon jetzt, da bereits attraktive Förderungen für Heizungsersatz und Dämmung zur Verfügung stehen. Die im Klimaschutzgesetz für 2025 angesetzten Gelder kommen auf diese dann obendrauf.
Für die Planung eines Sanierungsprojektes sollten Sie genügend Zeit veranschlagen. Mit dem Tausch einer Heizungsquelle geht häufig auch die Installation einer Fussbodenheizung und die Anpassung des ganzen Heizsystems einher. Es macht also Sinn, schon jetzt eine neue Wärmepumpe, Holzheizung oder ein Dämmungsprojekt mit einem Fachpartner zu planen.
Zu bedenken ist bei der Zeitplanung ausserdem, dass Handwerkesbetriebe immer weiter mit Anfragen und Projekten ausgebucht sein werden, je näher die Austausch-Frist rückt. Wenn Sie zu lange warten, kann dies dazu führen, dass Sie in Ihrer Warteschlange so weit hinten stehen, dass Sie die Frist verpassen und gegebenenfalls Strafen zahlen müssen.
Besonders zu beachten ist auch, dass der Antrag auf Fördergelder vor der Ausführung der Sanierungsmassnahmen zu stellen ist. Die Zeit für Genehmigung des Heizungsersatzes oder der Dämmungserneuerung muss ebenfalls eingeplant werden. Daher ist es sinnvoll, so früh wie möglich mit der Planung zu beginnen.
In der Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung können veraltete Heizungssysteme und schlechte Dämmungen ausserdem starke energetische Verluste bedeuten. Die dadurch entstehenden Zusatzkosten können eine höhere Förderung in der Zukunft schlicht aufwiegen. Bereits jetzt zu sanieren kann also trotz etwas niedriger Förderung insgesamt günstiger sein als zu warten.
Zu guter Letzt hilft jede so bald wie möglich umgesetzte Sanierung, um sich von fossilen Energien zu lösen, die Klimaziele bis 2050 zu erreichen, die Schweiz klimaneutral zu machen und den Klimawandel zu verlangsamen. Je mehr Personen sich schon jetzt beteiligen, desto effizienter der Klimaschutz.
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