Einspeisevergütung in der Schweiz - mit der PV-Anlage Geld verdienen
Die Einspeisevergütung bzw. Rückspeisevergütung hat einen massgeblichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage und ist regionalen und zeitlichen Schwankungen unterworfen.
Das Prinzip: Überschüssige Energie können Sie ins öffentliche Netz einspeisen und sie an einen Energieversorger verkaufen. Ausserdem gibt es einen Bonus für den Herkunftsnachweis des Stroms.
Abhängig von der Höhe des Vergütungstarifs können Sie so mit Ihrer Solaranlage aktiv Geld verdienen. Lesen Sie jetzt alle wichtigen Informationen zur Einspeisevergütung in der Schweiz.
Arten von Einspeisevergütungen in der Schweiz
Durch die Einspeisung von überschüssigem Strom können Sie mit Ihrer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) Geld verdienen. Dazu stehen je nach Anlagenleistung zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Einspeisevergütungssystem EVS - auch unter der älteren Bezeichnung Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) bekannt - vom Bund (nicht mit der Einmalvergütung zu verwechseln!): Produzenten von Photovoltaik-Strom (und Strom aus anderen regenerativen Energien) bekommen vom Bund einen festen, garantierten Vergütungstarif für den eingespeisten Strom. Die Vergütungsdauer im EVS beträgt dann 15 Jahre ab Inbetriebnahme. Die Vergütungsdauer im EVS beträgt dann 15 Jahre ab Inbetriebnahme. Ende 2022 wird die KEV eingestellt. Die bereits sehr lange Warteliste wird noch bis zum Anmeldedatum 30. Juni 2022 abgearbeitet. Realistisch ist ein Erhalt der KEV nicht mehr.
- Einspeisevergütung durch Energieversorger: Wer Photovoltaik-Strom an einen lokalen Energieversorger liefert, bekommt dies durch einen bestimmten Rückspeisetarif vergütet.
Weil Sie die Kostendeckende Einspeisevergütung vom Bund realistisch gesehen nicht mehr zu bekommen ist, geht es in den folgenden Abschnitten in erster Linie um die Einspeisevergütung der Energieversorgungsunternehmen.
Stromlieferung an den Energieversorger
Für den Strom, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen, bekommen Sie von den Energieversorgern eine Vergütung. Weil das Energiegesetz jedem lokalen Energieversorger (EVU) die Preisgestaltung frei überlässt, variiert die Höhe der Einspeisevergütung von Region zu Region teils erheblich.
Es ist deshalb besonders wichtig, sich vorab über die Einspeisetarife der Elektrizitätswerke zu informieren. Gut zu wissen: Einige Unternehmen zahlen Ihnen auch zusätzlich mehr Vergütung für sogenannte Herkunftsnachweise.
Was ist der Herkunftsnachweis?
Ziel des Herkunftsnachweises (HKN) ist vor allem Transparenz in Sachen Stromqualität und Herkunft. Er bescheinigt dem Erzeuger, also Ihnen, die Stromgewinnung durch Erneuerbare Energien und dient gleichzeitig dem Energieversorger als Nachweis gegenüber dem Endverbraucher.
Weil der Herkunftsnachweis vom tatsächlichen physischen Stromfluss losgelöst ist, handelt es sich gewissermassen um ein Zertifikat mit rein buchhalterischem Charakter, das allerdings einen konkreten Wert hat und an Strombörsen gehandelt wird. Letztlich ergibt sich natürlich auch ein ökologischer Mehrwert. Herkunftsnachweise können zusätzlich und wie der Strom vom Anlagenbetreiber gekauft werden. Sie werden von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle (seit dem 1. Januar 2018 Pronovo) an den Erzeuger ausgegeben.
Im Anschluss gelangen sie vom Anlagenbetreiber - ggf. über Händler oder eine Solarstrombörse - an Energieversorger, das damit die genaue Zusammensetzung seines Strommixes nachweisen kann. Da die Stromqualität je nach Energiequelle und Regionaler Herkunft an der Börse zu unterschiedlichen Preisen gehandelt wird, zahlen viele Energieversorger dem Stromlieferanten, also Ihnen, für dieses Zertifikat einige Rappen pro kWh zusätzlich zum Strom. Der Online-Zugang zum Herkunftsnachweissystem ist für Anlagenbetreiber kostenlos.
Vergütungssätze 2024
Wie bereits oben erwähnt, variiert die Höhe der Einspeisevergütung je nach Elektrizitätswerk. Damit Sie sich eine grobe Einschätzung über die aktuellen Vergütungssätze der Energieversorger machen können, sind nachfolgend die Rückspeisetarife der grössten Elektrizitätswerke der deutschsprachigen Schweiz aufgeführt.
Beim Tarifvergleich ist eine PV-Anlage mit einer Leistung von 10 kWp angenommen worden. Eine solche Dimensionierung entspricht in etwa einer jährlichen Stromproduktion von 10'000 kWh. Welcher Tarif konkret für Ihre PV-Anlage gilt, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig – unter anderem auch von der Leistung. Nähere Details kann Ihnen Ihr Energieversorger nennen.
Energieversorger | Ort | Vergütung Strom pro kWh | Vergütung HKN pro kWh | Gesamtvergütung |
---|---|---|---|---|
Elektra Baselland | Liestal | 12 Rp | 3 Rp | 15 Rp |
ewl Kabelnetz AG | Luzern | 13 Rp | 4 Rp | 17 Rp |
Stadtwerk Winterthur | Winterthur | 14.8 Rp | 2.5 Rp | 17.3 Rp |
WWZ Netze AG | Zug | 17.9 Rp | 3 Rp | 20.9 Rp |
Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG EKS | Schaffhausen | 12.1 Rp | 4.5 Rp | 15.6 Rp |
Energie Wasser Bern ewb | Bern | 13.6 Rp | inbegriffen | 13.6 Rp |
Elektrizitätswerk Stadt Zürich ewz | Stadt Zürich | 7.9 Rp | 5 Rp | 12.9 Rp |
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich EKZ | Zürich | 16 Rp | 3 Rp | 19 Rp |
Quelle: Publikation der einzelnen Elektrizitätswerke, Stand: April 2024
Marktpreisorientierte Rückliefervergütung
Mittlerweile sind einige Energieversorger dazu übergegangen, ihren Rückspeisetarif an den Referenz-Marktpreis anzupassen. Unter anderem orientieren die CKW und die BKW Energie AG ihre Einspeisevergütung am Referenz-Marktpreis. Dieser wird gemäss Art. 15, EnFV durch das Bundesamt für Energie (BFE) berechnet und quartalsweise festgelegt. Der Wert entspricht dem Durchschnitt der Preise, die an der Strombörse Swissix in einem Quartal jeweils für den Folgetag festgesetzt werden.
Dementsprechend orientieren sich die Tarife immer an den Preisen des vorangegangenen Quartals. Die Orientierung am Referenz-Marktpreis kann ausserdem zu starken Schwankungen führen. So lag der Preis im Jahr 2020 noch bei 3.0 Rappen pro kWh, 2021 kletterte er auf 9.5 Rappen. Im Oktober 2022 war er bei einem Rekord von 40.26 Rappen pro Kilowattstunde angekommen, ist seitdem allerdings wieder stark gefallen - auf mittlerweile nur noch 3.3 Rappen pro Kilowattstunde (Stand Oktober 2024). Photovoltaik-Betreiber, die derzeit davon profitieren, sofern ihr Energieversorger sich am Referenz-Marktwert orieniert, haben keine Garantie, dass die Preise und damit der Rückspeisetarif auf diesem Niveau bleiben.
Somit lohnt sich die Investition in eine Photovoltaik-Anlage derzeit dennoch. Einerseits können Betreiber von Solarstromanlagen die hohen Strompreise abfedern und bekommen andererseits unter Umständen sogar eine hohe Vergütung für ihren eingespeisten Strom, sobald der Marktpreis und die damit verbundene Rückliefervergütung entsprechend wieder ansteigen.
Beispielrechnung: Einspeisevergütung
Weil bei einer Kostenrechnung sehr viele Faktoren zusammenkommen, die sich in Summe sehr unterschiedlich auswirken können, sind dafür die Städte Bern und Steinhausen (Zug) exemplarisch für einen Stromkostenvergleich herangezogen worden.
Beginnen wir mit der Ausgangssituation - ihrer alten Stromrechnung. Bei der Deckung des Strombedarfs (4'500 kWh pro Jahr) ausschliesslich durch Bezug vom Energieversorger müssen Sie mit einer Summe zwischen CHF 1'387 und 1'445 rechnen. Diese Summe finden Sie auch in der folgenden Tabelle.
Stromkosten | Stadt Bern | Stadt Steinhausen (Zug) |
---|---|---|
Strombezugspreis d. örtl. Energieversorgers | 0.323 Rp./kWh | 0.3081 Rp./kWh |
Jährliche Stromkosten ohne PV-Anlage (4'500 kWh) | CHF 1'445 | CHF 1'387 |
Quelle Strombezugspreise: Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom, April 2024
Stromkostenvergleich
Im Vergleich dazu stellt sich die Rechnung mit Einspeisung und Eigenverbrauch anders dar. In den folgenden Beispielen gehen wir von einer 10-kWp-Anlage aus, die pro Jahr 10'000 kWh Strom erzeugt. Werden 3'000 kWh davon selbst verbraucht (30 % Eigenverbrauch) und der Rest eingespeist (7'000 kWh), müssen noch 1'500 kWh Strom vom Energieversorger hinzugekauft werden, um den Jahresbedarf von 4'500 kWh zu decken. Oder grafisch dargestellt:
Daraus ergeben sich folgende Berechnungen:
Kosten und Einnahmen | Stadt Bern | Stadt Steinhausen (Zug) |
---|---|---|
Strombezugspreis* | CHF 0.323 kWh | CHF 0.3081 kWh |
Rückspeisevergütung* | CHF 0.159 kWh | CHF 0.3027 kWh |
Zukauf von 1'500 kWh bei 30% Eigenverbrauch | CHF 485 | CHF 462 |
Jährliche Rückspeisevergütung (Verkauf von 7'000 kWh) | CHF 1'113 | CHF 2'119 |
Jährliche Stromkosten mit PV-Anlage | - CHF 628 | - CHF 1'657 |
Jährliche Ersparnis | CHF 2'082 | CHF 3'044 |
*) Quellen: Publikationen der Energieversorger April 2024
Weil die alte Stromrechnung entfällt und Sie durch die Rückspeisevergütung mit Ihrer PV-Anlage Geld verdienen, können Sie in den Beispielfällen mit einer jährlichen Ersparnis zwischen CHF 2'000 und CHF 3'000 rechnen.
Zählerkosten für Rückspeisung
Beachten Sie jedoch, dass es sich bei obigen Beispielen um eine reine Stromkostenrechnung handelt. Zusätzlich können durch Stromzähler-Technik weitere Gebühren entstehen. Entscheiden Sie sich für die Rückspeisung, bekommen Sie vom Netzbetreiber, mit dem Sie einen Liefervertrag abgeschlossen haben, Zähler zur Miete. Die Gebühren dafür variieren nach Angaben des VESE je nach Energieversorger stark zwischen kostenlos und bis zu CHF 25 pro Monat.
Energieversorger | Ort | Zählerkosten pro Monat |
---|---|---|
AEK Energie AG | Solothurn | CHF 10.50 |
BKW Energie AG | Bern | CHF 12.75 |
CKW AG | Luzern | CHF 7.80 |
Elektra Baselland | Liestal | CHF 8 |
ewl Kabelnetz AG | Luzern | CHF 6 |
Industrielle Werke Basel IWB | Basel | keine |
Sankt Galler Stadtwerke | St. Gallen | CHF 10 |
Stadtwerk Winterthur | Winterthur | CHF 11 |
WWZ Netze AG | Zug | CHF 5 |
Ihr Weg zur Rückspeisevergütung vom Energieversorger
Damit Sie Vergütungen vom Energieversorger bekommen können, muss der Installateur für Sie zunächst ein Technisches Anschlussgesuch (TAG) stellen und anschliessend - nach positiver Rückmeldung - einen Einspeisevertrag für elektrische Energie aus Energieerzeugungsanlagen (EEA) abschliessen. Darin ist festgelegt, nach welchem Rücklieferungstarif das Unternehmen dem Stromlieferanten, also Ihnen, die eingespeiste Energie vergütet. Die Umbauarbeiten einer bestehenden Anlage bestehen meist nur im Austausch der Zählertechnik, die ein professioneller Handwerkspartner von Energieheld gern für Sie vornimmt.
Planen Sie hingegen erst eine neue Anlage, sollten Sie folgenden Ablauf einhalten:
- Vorabklärungen
Informieren Sie sich - bei ihrem lokalen Energieversorger - über die Möglichkeiten, Ihren eigenen Strom zu vermarkten (wenn Sie über vertiefte Kenntnisse über den Strommarkt verfügen, kann sich vielleicht auch eine Direktvermarktung, also ein individueller Abnahmevertrag mit dem Energiedienstleister, für Sie lohnen). Prüfen Sie bei der Planung etwaige Ansprüche auf Fördermassnahmen. - Bewilligungen
Abhängig von Standort, Art und Spitzenleistung der Anlage ist ein Baugesuch einzureichen und eine Anschlussbewilligung einzuholen. - Installationsanzeige
Der beauftragte Installateur muss eine Installationsanzeige an den von Ihnen ausgewählten Energieversorger senden, in der er über die Messanordnung (Nettomessung oder Überschuss) informiert wird. - Ausführung und Zählermontage
Nach Erhalt sämtlicher Genehmigungen kann mit dem Bau der Anlage begonnen werden. Ist die Anlage aufgebaut, kann der Installateur die Messeinrichtung beim Energieversorger bestellen. In der Regel werden die Zähler dann von dessen Mitarbeitern eingebaut.
Hinweis: Die Solarpartner von Energieheld sind mit den Voraussetzungen und Abläufen vertraut und können Sie bei der Einholung von Bewilligungen unterstützen. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf, wir vermitteln anschliessend einen kompetenten Fachpartner aus Ihrer Region.
Messverfahren
Alle Anlagen, die Strom für den Eigenverbrauch und die Einspeisung ins öffentliche Netz liefern, müssen mit einer von zwei Arten von Zählern ausgestattet sein: Einem Netto-Zähler oder einem Überschuss-Zähler.
Bei der Messanordnung «Netto-Zähler» wird die komplette produzierte Energiemenge abzüglich des Eigenbedarfs der Anlage (Hilfsspeisung) direkt ins Netz eingespeist und vergütet. Unabhängig davon wird von einem zweiten Zähler der Verbrauch sämtlicher Abnehmer (Elektrogeräte wie Kühlschrank, Kochherd usw.) gemessen und verrechnet.
Anders hingegen bei der Messanordnung «Überschuss». In diesem Fall ebenfalls die Energiemenge ins Netz eingespeist, die den Eigenverbrauch zum jeweiligen Zeitpunkt übersteigt (Überschuss). Benötigt wird jedoch nur ein bidirektionaler Zähler, der dann sowohl die Einspeisung ins Netz als auch den Bezug aus dem Netz misst.
Unsere Empfehlung
Die aktuellen Möglichkeiten für die geförderte Anschaffung und den effizienten Betrieb einer Photovoltaikanlage machen die Solarstromgewinnung wirtschaftlich attraktiv. Unsere Empfehlung: Wenn Sie eine normal dimensionierte PV-Anlage installieren lassen, nehmen Sie zunächst eine Förderung in Anspruch (Einmalvergütung), um die Investitionskosten zu senken.
Tragen Sie anschliessend Sorge dafür, dass Sie Ihren Eigenverbrauch optimieren - z. B. durch die Nutzung einer Wärmepumpe - und verkaufen Sie den überschüssigen Strom an den lokalen Energieversorger. Informieren Sie sich darüber, ob Ihr Energieabnehmer zusätzlich zum gelieferten Strom einen Herkunftsnachweis vergütet und fordern Sie diesen von Pronovo an. So können Sie am meisten aus Ihrer Solaranlage herausholen und die finanzielle Amortisation schneller vorantreiben.
Den Herkunftsnachweis können Sie alternativ auch an einer privaten Solarstrombörse handeln, wobei derzeit die Preise wegen geringer Nachfrage sehr niedrig sind. Nach Angaben des Verbands VESE gibt es viele unverkaufte Herkunftsnachweise an den Strombörsen, sodass Sie oftmals mit dem Verkauf an ein E-Werk mehr Vergütung erzielen können, wenn Ihr Abnehmer eine zusätzliche HKN-Vergütung vorsieht.
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