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Rückliefertarif - Solarstrom zum aktuellen Marktpreis verkaufen

Bild: Photovoltaik-Anlage für Einspeisung
Mehr Geld mit Solarstrom verdienen

Sie wollen Ihren überschüssigen Photovoltaik-Strom gewinnbringend ins Netz einspeisen? Mit einer Solaranlage kann nicht nur ein Teil des im Haushalt benötigten Stroms umweltfreundlich produziert werden – dank des Rückliefertarifs, den der Energieversorger zahlt, kann mit dem Stromüberschuss auch Geld verdient werden.

Die Tarife unterscheiden sich jedoch teilweise stark voneinander. Einige Energieversorger nehmen den Solarstrom mittlerweile auch zum Referenzmarktpreis ab. Je nachdem, wie hoch oder niedrig dieser ist, lässt sich dadurch gegebenenfalls deutlich profitieren. Wie Sie in diesem Fall von der Vergütung zum Referenzmarktpreis profitieren können, erfahren Sie im Folgenden.


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Der Rückliefertarif 2024

Der Rückliefertarif, auch Einspeisevergütung genannt, ist der Preis pro Kilowattstunde Strom, den der lokale Energieversorger Photovoltaik-Betrieben für ihren eingespeisten Strom zahlt. Durch die Einspeisung steigt der Anteil an umweltfreundlichem Strom im Netz, sodass auch andere Haushalte davon profitieren können. Das Energiegesetz gewährt den E-Werken bei der Höhe des Tarifs jedoch freie Hand. Daher fällt die Rückliefervergütung lokal teils sehr unterschiedlich aus. Übliche Vergütungen liegen zwischen 10 und 20 Rappen je Kilowattstunde.

Wie hoch ist der Referenzmarktpreis?

Der Referenzmarktpreis des Bundesamtes für Energie (BFE) entspricht dem durchschnittlichen Strompreis an der Börse Swissix. Er wird vierteljährlich auf das jeweils zurückliegende Quartal berechnet. Die Auszahlung der Vergütung wird dementsprechend rückwirkend auf das vergangene Quartal gezahlt.

Ende 2021 war der Referenzpreis in die Höhe geschnellt und in 2022 zwischenzeitlich auf einen Rekordwert von rund 40 Rappen je Kilowattstunde geklettert. Mittlerweile liegt er wieder bei 6.2 Rappen (Stand: April 2024). Wie sich der Referenzpreis im weiteren Verlauf des Jahres 2024 und darüber hinaus entwickelt, kann nicht vorhergesagt werden.

Per 1. Januar 2022 sind einige Energieversorger dazu übergegangen, Strom aus privaten Photovoltaik-Anlagen zum Referenzmarktpreis abzunehmen. Betreiber im Einzugsgebiet solcher Versorger können also von den Marktpreisen profitieren, wenn diese entsprechend hoch sind. Produzenten ausserhalb der Einzugsgebiete hatten bisher das Nachsehen.



Beispielrechnung: So können Sie profitieren

Als Beispiel nehmen wir eine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von 12 Kilowatt-Peak an. Eine solche Anlage produziert pro Jahr rund 12'000 Kilowattstunden Strom. Ohne Stromspeicher können im durchschnittlichen Einfamilienhaus mit einem jährlichen Stromverbrauch von 4'500 kWh rund 2'250 kWh Solarstrom selbst verbraucht werden. Dies spart also bereits die Hälfte der Stromkosten ein.

Die übrigen 9'750 kWh werden ins öffentliche Netz eingespeist. Hierfür erhalten die Betreiber eine Vergütung, abzüglich einer Dienstleistungspauschale. Wird der Strom nun zu einem angenommen konstanten Referenzmarktpreis von 3.2 Rappen abgenommen, würden sich die Einnahmen auf immerhin CHF 312 im Jahr belaufen.

Rückliefertarif des Versorgers Jährliche Abnahmemenge Jährliche Vergütung
3.2 Rp./kWh 9'750 kWh CHF 312

Fazit: Lohnt sich der Wechsel?

Zum dritten Quartal 2022 war der Referenzmarktpreis auf einem absoluten Peak angekommen, ist zum zweiten Quartal 2024 allerdings wieder deutlich gesunken. In vielen Fällen wird eine vom Marktpreis unabhängige Einspeisevergütung in diesem Rahmen profitabler sein.

Für alle Photovoltaik-Betreiber, deren Einspeisevergütung jedoch deutlich unter dem Marktpreis liegt, empfiehlt sich ein Wechsel dennoch. Der für das zweite Quartal in 2024 geltende Preis wird Mitte Juni 2024 publiziert. Allerdings ist festzuhalten, dass niemand voraussagen kann, wie sich der Marktpreis zukünftig entwickeln wird, und dass er auch wieder ansteigen kann.


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