Rückliefertarif - So profitieren Sie noch mehr von Ihrer Solaranlage

Sie wollen Ihren überschüssigen Photovoltaik-Strom gewinnbringend ins Netz einspeisen? Mit einer Solaranlage kann nicht nur ein Teil des im Haushalt benötigten Stroms umweltfreundlich produziert werden – dank des Rückliefertarifs, den der Energieversorger zahlt, kann mit dem Stromüberschuss auch Geld verdient werden.
Die Tarife unterscheiden sich jedoch teilweise stark voneinander. Einige Energieversorger nehmen neuerdings den Solarstrom auch zum Referenzmarktpreis ab. Wie Sie von der Vergütung zum Referenzmarktpreis profitieren können, erfahren Sie im Folgenden.
Der Rückliefertarif 2023
Der Rückliefertarif, auch Einspeisevergütung genannt, ist der Preis pro Kilowattstunde Strom, den der lokale Energieversorger Photovoltaik-Betrieben für ihren eingespeisten Strom zahlt. Durch die Einspeisung steigt der Anteil an umweltfreundlichem Strom im Netz, sodass auch andere Haushalte davon profitieren können. Das Energiegesetz gewährt den E-Werken bei der Höhe des Tarifs jedoch freie Hand. Daher fällt die Rückliefervergütung lokal teils sehr unterschiedlich aus. Übliche Vergütungen liegen zwischen 10 und 20 Rappen je Kilowattstunde.
Wie hoch ist der Referenzmarktpreis?
Der Referenzmarktpreis des Bundesamtes für Energie (BFE) entspricht dem durchschnittlichen Strompreis an der Börse Swissix. Er wird vierteljährlich auf das jeweils zurückliegende Quartal berechnet. Die Auszahlung der Vergütung wird dementsprechend auch rückwirkend auf das vergangene Quartal gezahlt. Ende 2021 war der Referenzpreis in die Höhe geschnellt und in 2022 zwischenzeitlich auf einen Rekordwert von rund 40 Rappen je Kilowattstunde geklettert. Mittlerweile liegt er immerhin noch bei 19.7 Rappen (Stand: Januar 2023).
Per 1. Januar 2022 sind einige Energieversorger dazu übergegangen, Strom aus privaten Photovoltaik-Anlagen zum Referenzmarktpreis abzunehmen. Betreiber im Einzugsgebiet solcher Versorger profitieren also bereits das ganze Jahr von den steigenden Preisen. Produzenten ausserhalb der Einzugsgebiete hatten bisher das Nachsehen.
Überschüssigen Solarstrom möglichst gewinnbringend verkaufen: Unsere Partnerin CKW zahlt Produzenten von Solarstrom eine Vergütung anhand des Referenzmarktpreises. Seit kurzem auch über das CKW-Versorgungsgebiet hinaus. Somit können Photovoltaik-Besitzer in der gesamten Schweiz von den jeweils geltenden Marktpreisen profitieren.

Bei Interesse stellen Sie einfach einen Wechselantrag an CKW. Alles weitere klärt der Energieversorger. Ändert sich die Vergütung, können Sie problemlos zu Ihrem alten Verteilnetzbetreiber zurückkehren.
Beispielrechnung: So können Sie profitieren
Als Beispiel nehmen wir eine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von 12 Kilowatt-Peak an. Eine solche Anlage produziert pro Jahr rund rund 12'000 Kilowattstunden Strom. Ohne Stromspeicher können im durchschnittlichen Einfamilienhaus mit einem jährlichen Stromverbrauch von 4'500 kWh rund 2'250 kWh Solarstrom selbst verbraucht werden. Dies spart also bereits die Hälfte der Stromkosten ein.
Die übrigen 9'750 kWh werden ins öffentliche Netz eingespeist. Hierfür erhalten die Betreiber eine Vergütung, abzüglich einer Dienstleistungspauschale. Wird der Strom nun zu einem angenommen konstanten Referenzmarktpreis von CHF 0.12 abgenommen, würden sich die Einnahmen auf immerhin CHF 1'170 im Jahr belaufen.
Zum Vergleich: Bei einem Energieversorger mit mit einem durchschnittlichen Rückliefertarif von CHF 0.10 pro kWh beträgt die Vergütung für den Strom aus der selben Solaranlage nur etwa CHF 975 pro Jahr. Dies entspricht rechnerisch in etwa der Vergütung, die Photovoltaik-Betreiber mit Marktpreis-Tarif allein für das Dritte Quartal in 2022 erhalten haben.
Rückliefertarif des Versorgers | Jährliche Abnahmemenge | Jährliche Vergütung |
---|---|---|
10 Rp./kWh | 9'750 kWh | CHF 975 |
12 Rp./kWh | 9'750 kWh | CHF 1'170 |
Voraussetzungen für den Wechsel zu CKW

- Die Solaranlage ist Lastgang-gemessen (Ermittlung über Smart Meter oder Lastgangmessung)
- Die Photovoltaik-Anlage hat eine Leistung von mindestens 4 Kilowatt-Peak (üblicherweise 11 bis 13 Panels)
- Es liegt kein Vertragsverhältnis mit einem anderen Abnehmer vor
Fazit: Lohnt sich der Wechsel?
Zum dritten Quartal 2022 war der Referenzmarktpreis auf einem absoluten Peak angekommen, ist zum Ende des Jahres allerdings wieder gesunken. Für alle Photovoltaik-Betreiber, deren Rückliefertarif deutlich unter dem Marktpreis liegt, empfiehlt sich ein Wechsel dennoch. Der für das erste Quartal in 2023 geltende Preis wird Mitte April 2023 publiziert. Allerdings ist festzuhalten, dass niemand voraussagen kann, wie sich der Marktpreis zukünftig entwickeln wird, und dass er auch wieder ansteigen kann.
Seit Ende des Jahres 2021 stieg der durchschnittliche Strompreis an der Strombörse fast kontinuierlich, fiel Ende 2022 jedoch erstmals wieder. Sollte sich die Situation im Laufe des Jahres ändern können Solaranlagenbesitzer jedoch problemlos zu ihrem alten Energieversorger zurückkehren. Diese sind dazu verpflichtet, den Strom aus ihrem Einzugsgebiet abzunehmen.
In 3 Schritten zur eigenen Solaranlage

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