Förderung für Photovoltaik-Anlagen in der Schweiz 2024
Photovoltaikanlagen werden in der Schweiz stark gefördert: Rund ein Drittel der Investitionskosten wird im Rahmen einer Einmalvergütung für PV-Anlagen subventioniert. Anlagen mit hohem Neigungswinkel oder ohne Eigenverbrauch werden zusätzlich gefördert. Um noch dieses Jahr von der Pronovo-Förderung profitieren zu können, müssen Gesuche bis zum 31. Oktober 2024 eingereicht werden.
Zusätzlich zur Einmalvergütung erhalten Sie vom Elektrizitätswerk für jede Kilowattstunde, welche Sie nicht selber nutzen eine Vergütung.
Diese variiert jedoch stark von Region zu Region (siehe unten). Gewisse Elektrizitätswerke kaufen Ihnen noch zusätzlich den Herkunftsnachweis für den Solarstrom ab. Dies geschieht aber auf freiwilliger Basis.
Allgemeines über Photovoltaik und Förderungen
Mit Photovoltaik können Sie der Umwelt etwas Gutes tun und gleichzeitig günstig Strom produzieren. Eine Photovoltaik-Anlage nutzt die Kraft der Sonne zur Erzeugung von Strom. Zur Umwandlung der Energie wird der photoelektrische Effekt von Solarzellen genutzt.
Viele Verbraucher entscheiden sich zur Installation einer Photovoltaik-Anlage, um aktiv etwas für die Umwelt zu tun. Die Photovoltaik-Anlage erzeugt ausschliesslich erneuerbare und klimafreundliche Energie und bietet damit einige Vorteile. Mit einer auf dem Hausdach installierten Photovoltaik-Anlage lässt sich besonders günstig Strom produzieren. Eine Alternative zur Dach-Anlage ist die Solarfassade.
Um diejenigen, die sich für erneuerbare Energien entscheiden, zu unterstützen, bieten Bund und Kantone unterschiedliche Förderung an. Zusätzlich zu Steuererleichterungen machen sie den Umstieg günstiger und einfacher. Und: Die Förderungen gelten für alle Arten von PV-Anlagen gleichermassen - also etwa auch für die Indach-Photovoltaik.
Zusammenfassung: Diese Förderungen gibt es
In der Schweiz werden Betreiber einer Photovoltaik-Anlage durch den Bund gefördert. Das kostenorientierte Einspeisevergütungssystem (EVS) wird durch einen Netzzuschlag finanziert, der von allen Kunden pro verbrauchte Kilowattstunde bezahlt wird. Dadurch soll das EVS allen Produzenten von erneuerbarem Strom einen fairen Preis garantieren.
Darüber hinaus haben Betreiber von Photovoltaik-Anlagen die Möglichkeit, eine feste Einmalvergütung (EIV) zu erhalten. Die Einmalvergütung ist eine einmalige Investitionshilfe zur Förderung kleinerer Photovoltaik-Anlagen. Sie beträgt bis zu 30 % der Investitionskosten. Dabei wird unterschieden zwischen der Einmalvergütung für Kleinanlagen (KLEIV) und der Einmalvergütung für Grossanlagen (GREIV).
Auch die Energieversorger fördern Photovoltaik-Anlagen durch Einspeisevergütungen. Besonders Betreiber kleinerer Photovoltaik-Anlagen profitieren davon. Zusätzlich bieten auch einige Kantone und Gemeinden Förderungen an.
Massnahme | Anlagengrösse | Förderung |
---|---|---|
Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) | ab 10 kW | 15 - 22 Rp / kWh (endete 2022) |
Kostenorientiertes Einspeisevergütungssystem (EVS) | ab 100 kW | Orientierung an Produktionskosten |
Einmalvergütung für kleine Anlagen (KL-EIV) | 2 kW bis 100 kW | bis zu 30 % der Investitionskosten |
Einmalvergütung für grosse Anlagen (GR-EIV) | ab 100 kW | bis zu 30 % der Investitionskosten |
Einmalvergütung für Anlagen ohne Eigenverbrauch (H-EIV) | 2 kW bis 150 kW ohne Auktion; ab 150 kW per Auktion | bis zu 60 % der Investitionskosten |
Einspeisevergütung durch E-Werk | egal | 5 - 23 Rp / kWh |
Quelle: Bundesamt für Energie, Dezember 2023
Um sie für Mieter erschwinglicher zu machen und so für eine grössere Verbreitung zu sorgen, gibt es auch die ersten Fördermassnahmen für Balkonkraftwerke. Stand Februar 2024 bietet nur der Kanton Zürich in Zusammenarbeit mit den Elektrizitätswerken der Stadt Zürich (ewz) und dem Onlineprtal topten.ch eine Subvention an. Kundinnen und Kunden von ewz erhalten CHF 200 pro Panel auf 1-Panel- und 2-Panel-Anlagen ab 250 W. Die Maximalförderung beträgt CHF 400.
Darüber hinaus bieten ewz, aber auch die Elektrizitätswerke des Kanton Zürich (EKZ) eine Einspeisevergütung für rückgespeisten PV-Strom aus Solarbalkons an. Sowohl bei ewz als auch bei EKZ wird man für die Rückvergütung angemeldet, wenn man die eigene Balkon-Solaranlage mitsamt Konformitätserklärung beim Energieversorger für den Betrieb anmeldet.
Tipps für private Anlagen (EFH oder MFH)
Seien Sie unabhängig von steigenden Stromkosten und sichern Sie sich Ihre eigene Stromquelle. Eine Photovoltaik-Anlage für Privathaushalte lohnt sich in sehr vielen Fällen. Aufgrund der Förderung durch Bund und Kantone sowie der steuerlichen Erleichterungen ist auch die Erstinstallation lange nicht mehr so teuer wie noch vor wenigen Jahren.
Für Sie ist es dabei gar nicht notwendig, sich durch alle verschiedenen Förder-Programme zu wühlen, denn für kleine Photovoltaik-Anlagen auf Einfamilienhäusern kommt eigentlich immer nur die Einmalvergütung in Frage. Diese wird in der Regel durch den Installateur beantragt. Dazu reichen Sie ganz einfach ein Anmeldeformular ein. Ausserdem müssen Sie vor Erhalt der Einmalvergütung eine Inbetriebnahmemeldung einreichen. Bewohner wie Vermieter von Mehrfamilienhäusern können aber ebenfalls von Solaranlagen profitieren. Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) lohnt sich in vielen solcher Fälle.
EIV-Förderung für Privathaushalte
- EIV = Einmalvergütung (Zuschuss)
- Beträgt bis zu 30 % der Investitionskosten
- Ideal für Anlagen zwischen 3,6 und 30 kWp
- Beantragung über Installateur
Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)
Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) fördert Betreiber von Photovoltaik-Anlagen ab 10 Kilowatt-Peak (kWp) Leistung, die ihren PV-Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Sie war lange Zeit das Hauptinstrument für Photovoltaik-Förderung in der Schweiz und aufgrund begrenzter Mittel nur für wenige Anlagenbesitzer zu bekommen. Aktuell arbeitet man primär nur noch daran, die Warteliste mit über 30'000 Anträgen abzubauen.
Für private Besitzer kleiner Photovoltaik-Anlagen ist diese Förderung daher schon längere Zeit vollkommen uninteressant. Wurde die KEV-Förderung einmal gewährt, dann erhielt man über 15 Jahre häufig bis zu 24 Rappen pro eingespeister Kilowattstunde (kWh).
Die Tage der KEV-Förderung sind allerdings bereits gezählt - seit 2022 werden keine Photovoltaik-Anlagen mehr in das System aufgenommen. Bereits begünstigte Anlagen werden allerdings bis zum Ende ihrer Vergütungsdauer weiter gefördert. Für Ersatz ist jedoch gesorgt: Die KEV ist zum 1. Januar 2018 durch das kostenorientierte Einspeisevergütungssystem (EVS) und die Einmalvergütung (EIV) ersetzt worden.
Kostenorientiertes Einspeisevergütungssystem (EVS)
Durch Inkrafttreten des erneuerten Energiegesetzes am 1. Januar 2018 ist aus der bekannten kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) das neue kostenorientierte Einspeisevergütungssystem (EVS) mit Direktvermarktung geworden.
Die EVS ist die Förderung erneuerbarer Energien durch den Bund. Mit dem EVS wird den Produzenten von erneuerbarem Strom ein Einspeise-Preis garantiert, der sich an seinen Produktionskosten orientiert. Sie kann für Photovoltaik-Anlagen ab 100 Kilowatt (kW) Leistung beantragt werden.
Ab 2020 werden Betreiber grosser Photovoltaik-Anlagen mit Förderung durch das EVS ihren Strom selber vermarkten müssen. Betreiber von Photovoltaik-Anlagen ab 100 kW können zwischen der EVS und der Einmalvergütung für grosse Anlagen (GREIV) wählen.
Einmalvergütung und Einspeisevergütung durch E-Werke
Die Einmalvergütung ist eine einmalige Investitionshilfe beim Bau einer Photovoltaik-Anlage und deutlich leichter zu bekommen, als KEV bzw. EVS. Sie ist ein Instrument des Bundes zur Förderung der Stromproduktion aus Photovoltaik-Anlagen und ideal für Eigenheimbesitzer geeignet.
Es wird unterschieden zwischen der Einmalvergütung für Kleinanlagen (KLEIV), der Einmalvergütung für Grossanlagen (GREIV) und der hohen Einmalvergütung für Anlagen ohne Eigenverbrauch (HEIV). Kleinanlagen sind Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung bis 100 kW. Anlagenbetreiber ab 100 kW können sich entweder für die kostenorientierte Einspeisevergütung entscheiden oder sich durch die Einmalvergütung für Grossanlagen fördern lassen.
Photovoltaik-Anlagen werden auch von den Elektrizitätswerken durch Einspeisevergütungen gefördert. Besonders Betreiber kleinerer Photovoltaik-Anlagen, also zwischen 3.6 kW und 30 kW installierter Anlagenleistung, profitieren davon.
Einmalvergütung (EIV)
Die Einmalvergütung ist seit dem 1. Januar 2018 das neue Hauptfördersystem für Photovoltaik-Anlagen. Für Privathaushalte ist die Einmalvergütung für Photovoltaik-Anlagen mit weniger als 100 kW Leistung relevant. Sie kann nach erfolgter Inbetriebnahme der Anlage beantragt werden, die Auszahlung erfolgt in Reihenfolge des Eingangsdatums der vollständigen Meldung der Inbetriebnahme. Es werden maximal 30 % der Investitionskosten durch den Bund übernommen.
Derzeit beläuft sich die Einmalvergütung für kleine Photovolatikanlagen (KLEIV) auf einen Leistungsbeitrag von 380 Franken pro Kilowatt Peak ab einer Anlagenleistung von 2 kWp (Stand: Februar 2024). Ab 30 Kilowatt Peak beträgt der Leistungsbeitrag noch 300 CHF/kWp. Integrierte Photovoltaik-Anlagen, beispielsweise in Form von Solarziegeln, werden bis zu einer Leistung von 30 kWp mit einem Leistungsbeitrag von CHF 420 pro Kilowatt Peak gefördert – ab 30 Kilowatt Peak dann mit 330 CHF/kWp.
Typ | Grösse | Förderung | Berechnung (Grundbeitrag + Leistungsbeitrag) |
---|---|---|---|
Angebaut/Freistehend | 5 kWp | CHF 1'900 | CHF 380 / kWp |
10 kWp | CHF 3'800 | CHF 380 / kWp | |
30 kWp | CHF 11'400 | CHF 380 / kWp | |
Integriert | 5 kWp | CHF 2'100 | CHF 420 / kWp |
10 kWp | CHF 4'200 | CHF 420 / kWp | |
30 kWp | CHF 12'600 | CHF 420 / kWp |
Vergütung durch Elektrizitätswerke (Stand: April 2024)
Generell vergüten die Elektrizitätswerke die Einspeisung von Solarstrom in das Netz. Je nach Wohnort erhalten Sie eine Vergütung zwischen 5 und 22 Rappen pro kWh, in Einzelfällen sogar mehr. Der aktuelle Durchschnitt liegt bei 9 Rappen pro kWh.
Die Elektra Baselland vergütet beispielsweise den eingespeisten Strom mit 7 Rappen pro kWh. Hat man einen Vertrag zur Abtretung des ökologischen Mehrwerts abgeschlossen (Herkunftsnachweis, HKN), erhält man zusätzlich 3 Rappen pro kWh. Im Unterschied zur nationalen KEV, die während der Lebenszeit der Photovoltaik-Anlage gleichbleibt, können kantonale und kommunale Elektrizitätswerke ihre Einspeisetarife kurzfristig ändern.
Per 2022 sind einige Elektrizitätswerke dazu übergangen, den Strom zum Referenzmarktpreis abzunehmen. Dieser wird vierteljährlich aus dem Preisdurchschnitt der Strombörse Swissix berechnet. Im Jahr 2022 stieg der Referenzmarktpreis kontinuierlich und ist im Q4 bei einem bisherigen Rekord von 40.26 Rappen pro Kilowattstunde angekommen. Photovoltaik-Betreiber, deren E-Werk sich nach dem Referenzmarktpreis richten, profitieren derzeit also umso mehr von den hohen Strompreisen. Wie Sie von einem am Marktpreis orientierten Rückliefertarif profitieren können, erfahren Sie hier.
Energieversorger | Ort | Vergütung Strom pro kWh | Vergütung HKN pro kWh | Gesamtvergütung |
---|---|---|---|---|
Elektra Baselland | Liestal | 12 Rp | 3 Rp | 15 Rp |
ewl Kabelnetz AG | Luzern | 13 Rp | 4 Rp | 17 Rp |
Stadtwerk Winterthur | Winterthur | 14.8 Rp | 2.5 Rp | 17.3 Rp |
WWZ Netze AG | Zug | 17.9 Rp | 3 Rp | 20.9 Rp |
Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG EKS | Schaffhausen | 12.1 Rp | 4.5 Rp | 15.6 Rp |
Energie Wasser Bern ewb | Bern | 13.6 Rp | inbegriffen | 13.6 Rp |
Elektrizitätswerk Stadt Zürich ewz | Stadt Zürich | 7.9 Rp | 5 Rp | 12.9 Rp |
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich EKZ | Zürich | 16 Rp | 3 Rp | 19 Rp |
Quelle: Publikation der einzelnen Elektrizitätswerke, Stand: April 2024
Photovoltaik-Förderung in der Schweiz beantragen
Durch das erneuerte Energiegesetz sind seit dem 1. Januar 2018 drei grundlegende Förderinstrumente vorgesehen: Die kostenorientierte Einspeisevergütung mit Direktvermarktung (EVS), die Einmalvergütung für grosse Photovoltaik-Anlagen (GREIV) sowie die Einmalvergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen (KLEIV). Im Januar 2023 kam die hohe Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch (HEIV) hinzu.
Für Privathaushalte ist dabei bloss die Einmalvergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen interessant. Sie fördert Betreiber von Photovoltaik-Anlagen mit weniger als 100 kW Leistung. Dabei erhält der Betreiber bis zu 30 % seiner Investitionskosten durch die Förderung zurück.
Einen Antrag auf Förderung kann jeder Betreiber einer Photovoltaik-Anlage stellen. Die Anmeldung läuft online über die Webseite von Pronovo (Tochterunternehmen von Swissgrid) ab. Nach der Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid über die entsprechende Vergütung. Melden Sie ausserdem die Anlage vor der Installation bei Ihrer kantonalen Gebäudeversicherung an. So sind Sie bereits während der Installation versichert.
Förderung | Beantragen |
---|---|
KEV / EVS | Anmeldung für Warteliste online (Pronovo). Bei erfolgreicher Anmeldung, Projektfortschritts- und Inbetriebnahmemeldung. |
Einmalvergütung | Anmeldung online (Pronovo) |
Einspeisung durch Elektrizitätswerke | Photovoltaik-Anlage beglaubigen lassen, dann beim zuständigen Netzbetreiber Vergütung beantragen. |
EVS und KEV beantragen
Betreiber von Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung ab 100 kW können eine EVS erhalten. Aufgrund beschränkter finanzieller Mittel, einer langen Warteliste und des Auslaufens des Einspeisevergütungssystems bis Ende 2022 besteht aktuell jedoch kaum eine Chance auf Mittel aus dem EVS-Förder-Pool.
Der Abbau der Warteliste von Anlagen ab 100 kW erfolgt anhand des Anmeldedatums und unabhängig davon, ob die Anlage bereits realisiert wurde. Die Warteliste kann voraussichtlich bis zu einem Anmeldedatum vom 30. Juni 2012 abgebaut werden. Neuanmeldungen haben unter den aktuellen gesetzlichen Bedingungen kaum mehr eine Chance, eine KEV zu erhalten.
Einmalvergütung (EIV) beantragen - besonders für private Anlagen interessant
Die Einmalvergütung wird zum neuen Hauptfördersystem von Photovoltaik-Anlagen. Seit 2018 können auch Betreiber von Grossanlagen über 100 kW die Einmalvergütung beantragen. Es ist also zu unterscheiden zwischen der Vergütung kleiner, privater Photovoltaik-Anlagen und solchen mit über 100 kW Leistung.
Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kW erhalten ausschliesslich die Einmalvergütung für kleine Anlagen (KLEIV). Die KLEIV kann erst nach erfolgter Inbetriebnahme beantragt werden, die Auszahlung erfolgt in Reihenfolge des Eingangsdatums der vollständigen Meldung der Inbetriebnahme. Betreiber von Anlagen mit einer Leistung ab 100 kW können grundsätzlich zwischen der EVS und der Einmalvergütung für grosse Anlagen (GREIV) wählen.
Analog zur EVS wird die Warteliste der GREIV nach Anmeldedatum abgearbeitet. Im Gegensatz zur KLEIV ist es nicht erforderlich, die Anlage vor dem Erhalt einer Förderzusage zu realisieren. Gemäss aktueller Planung ist auch bei der Einmalvergütung mit längeren Wartezeiten für Neuanmeldungen ab dem 1. Januar 2018 zu rechnen.
Bei der KLEIV beträgt die Wartezeit für Anlagen, die ab 2018 ihre Inbetriebnahme melden, mindestens 2.5 Jahre. Bei der GREIV ist für Neuanmeldungen ab 2018 mit einer Wartefrist von mindestens sechs Jahren zu rechnen.
Einspeisung bei Elektrizitätswerken beantragen
Um eine Einspeisung des eigenen PV-Stroms in das Netz zu beantragen, genügt im Normalfall ein Anschlussgesuch, das an das zuständige Elektrizitätswerk zu richten ist. Bei Bedarf können gelegentlich noch weitere Angaben benötigt werden.
Wollen Sie eine höhere Vergütung erzielen, sollten Sie einen Herkunftsnachweis (HKN) beantragen. Dazu müssen Sie Ihre Photovoltaik-Anlage beglaubigen lassen. Für die Beglaubigung der Photovoltaik-Anlage behält sich das Elektrizitätswerk vor, einen Pauschalbetrag pro Anlage bis 30 kW Leistung zu berechnen.
Für die Gemeinde Herdern beispielsweise liegt der Pauschalbetrag bei CHF 250. Darin enthalten sind der Zeitaufwand für eine einmalige Vor-Ort-Abnahme, die Wegpauschale sowie das Erstellen und der Versand der Beglaubigung. Anlagen ab 30 kW Leistung müssen generell durch einen akkreditierten Auditor beglaubigt werden.
Künftige Entwicklungen bei der Schweizer PV-Förderung
Das runderneuerte Energiegesetz ist zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Die neue Gesetzgebung soll dazu dienen, einen einheitlicheren Rahmen in den Vergütungen und Tarifen für erneuerbare Energien in der Schweiz zu schaffen.
Die unterschiedlichen Tarife der Gemeinden und Kantone könnten zukünftig vereinheitlicht werden. Weiterhin ist davon auszugehen, dass der Strompreis sowie die Kosten für Photovoltaik-Anlagen generell sinken werden. Durch die Erstattung der Investitionskosten sowie die Förderung durch die Elektrizitätswerke ist eine Investition in eine Photovoltaik-Anlage schon mittelfristig in vielen Fällen ratsam.
Generell wird die Einmalvergütung zur Hauptförderung in der Schweiz. Weiterhin legt das Energiegesetz fest, dass die KEV zugunsten der neugestalteten Einmalvergütung sowie der kostenorientierten Einspeisevergütung bis 2022 ausgelaufen ist. Ab 2020 werden Betreiber von grossen EVS-Anlagen über 100 kW Leistung ihren erzeugten Strom auch eigenständig vermarkten müssen.
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