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HEIV - Hohe Einmalvergütung für Solaranlagen ohne Eigenverbrauch

Seit Januar 2023 gibt es ein neues Photovoltaik-Förderprogramm, das besonders für diejenigen interessant sein kann, die viel Platz für eine grosse Solaranlage haben. Teile der Investitionskosten einer neuen Photovoltaikanlage werden im Rahmen der hohen Einmalvergütung (HEIV) subventioniert – vorausgesetzt, man speist den produzierten Solarstrom zu 100 % ins Netz ein.

Um noch dieses Jahr von der Pronovo-Förderung profitieren zu können, müssen Gesuche bis zum 31. Oktober 2024 eingereicht werden. Wir erklären die Voraussetzungen, zeigen Vergleiche zu anderen Förderoptionen auf, und rechnen anhand eines Beispiels durch, für wen sich die HEIV lohnt – und für wen nicht.


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HEIV-Förderbetrag und Beispielrechnung

Bild: Hohe Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch
Hohe Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch

Für die hohe Einmalvergütung wird in 2023 eine Vergütung in Höhe von CHF 450 pro installiertem Kilowatt Leistung veranschlagt. Falls die Solaranlage darüber hinaus für einen Neigungswinkelbonus berechtigt ist, wird dieser ebenfalls vergütet.

Wichtigster Faktor für die hohe Einmalvergütung: Für die ersten 15 Jahre nach der Installation darf man den produzierten Solarstrom nicht selbst verbrauchen. 100 % müssen eingespeist werden, wofür man entsprechend der geltenden Einspeisevergütung kompensiert wird.

Erst nach dieser Periode darf man den Strom auch selbst verbrauchen. Bei einer Solaranlagen-Lebensdauer von durchschnittlich 25 Jahre hat man also nach Ende der Einspeisepflicht rund 10 Jahre, in denen man den selbst produzierten Solarstrom auch selbst verbrauchen kann.

Beispielrechnung für HEIV

Hat man beispielsweise circa 250 m² Platz auf einem Dach oder Gelände für eine Photovoltaik-Anlage, kann diese bis zu 50 Kilowattpeak (kWp) leisten und rund 50’000 Kilowattstunden Solarstrom pro Jahr produzieren. Eine solche Anlage kostet rund 85’000 CHF.

Ohne Neigungswinkelbonus wird eine solche Anlage mit 22’500 CHF gefördert, sodass die Startinvestition rund 62’500 CHF beträgt.Anlagen, die in einem Winkel von gleich oder mehr als 75° angebracht sind, werden mit zusätzlichen 100 CHF pro Kilowattpeak gefördert. Für die Beispielanlage mit 50 kWp gäbe es also 5’000 CHF Neigungswinkelbonus obendrauf.

Da für die ersten 15 Jahre ohnehin 100 % der Energie ins Netz eingespeist werden, ist ein Stromspeicher hier nur bedingt sinnvoll. Plant man jedoch auf lange Sicht, kann man schon bei der Installation in einen Stromspeicher investieren, um für die letzten 10 Jahre der Anlagen-Lebensdauer den Eigenverbrauch zu erhöhen. Mit Stromspeicher belaufen sich die anfänglichen Investitionskosten inklusive Förderung auf rund 76’500 CHF.



Einspeisevergütung und Amortisation

In 2023 wird eingespeister Strom mit durchschnittlich 15 Rappen pro Kilowattstunde vergütet – je nach Rückliefertarif des jeweiligen Energieversorgers kann der Betrag variieren. Speist man die jährlichen 50’000 Kilowattstunden unserer Beispielanlage komplett ins Netz ein, bekommt man sie mit durchschnittlich 7’500 CHF im Jahr vergütet.

Rechnet man zusätzlich die durchschnittlichen Wartungskosten ein, amortisiert sich eine 50-kWp-Anlage nach circa 9.5 Jahren – also noch einige Jahre vor Ende der Einspeise-Pflicht. Sogar eine ähnliche Anlage mit verbundenem Stromspeicher amortisiert sich bereits nach etwa 12 Jahren. Nicht eingerechnet ist hier der eigene Bedarf an Energie, der ja eben nicht durch Solarstrom gedeckt werden kann.

Nach Ende der Einspeise-Pflicht beträgt die angenommene Rest-Lebensdauer einer durchschnittlichen Solaranlage noch etwa 10 Jahre, die zu der Zeit dann mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits amortisiert ist. Für diese Zeit kann man den produzierten Strom dann auch für den Eigenverbrauch nutzen – und den Rest weiterhin einspeisen und dafür die Vergütung einstreichen.


Vergleich HEIV – KLEIV – GREIV

Bild: Eine große Solaranlage auf einem Scheunendach vor schneebedeckten Bergen
Unterschiedliche Förderoptionen im Vergleich

Vergleicht man die hohe Einmalvergütung mit der Einmalvergütung für Kleinanlagen (KLEIV), zeigt sich, dass für Eigenheimbesitzer die KLEIV die bessere Wahl ist. Eine beispielhafte 10-kWp-Anlage kostet im Schnitt 32’000 CHF und wird durch KLEIV mit 4’000 CHF gefördert – durch HEIV mit immerhin 4’500 CHF. Die HEIV bringt im Schnitt also nur circa 10 % mehr Fördergelder.

Die Förderung der Investitionskosten durch HEIV ist auf maximal 60 % gedeckelt. Realistisch betrachtet kommt man aufgrund der gängigen Preise für Solaranlagen jedoch, ähnlich wie bei der KLEIV, eher im Bereich der 20 bis maximal 30 % raus. Der wichtige Unterschied: Bei der KLEIV ist auch Eigenverbrauch ab Tag eins möglich, was sie für Eigenheimbesitzer attraktiv macht.

Photovoltaik-Anlagen werden im Schnitt pro Kilowattpeak günstiger, je größer sie sind. Daher ist die hohe Einmalvergütung besonders für große Anlagen mit über 100 kWp Leistung sinnvoll. Ab 100 kWp kann man die KLEIV ohnehin nicht mehr nutzen, hier greift die Einmalvergütung für Großanlagen (GREIV) mit abermals niedrigeren Fördersätzen.

Darüber hinaus ist zu bedenken, dass Betreiber von LINKAnlagen mit über 100 kWp zur Direktvermarktung verpflichtet sind. Diese kann sich zwar absolut lohnen, allerdings ist die Planbarkeit hier nicht so stark gegeben wie bei der Einspeisevergütung, da man den Schwankungen des Energiemarktpreises ausgesetzt ist.

Anlagengröße (Kilowattpeak) Startinvestition KLEIV-Förderung GREIV-Förderung HEIV-Förderung
10 kWp 32’000 CHF 4’000 CHF
(12.5 %)
- 4’500 CHF
(14 %)
50 kWp 85’000 CHF 18’000 CHF
(21.2 %)
- 22’500 CHF
(26.5 %)
100 kWp 145’000 CHF - 33’000 CHF
(22.8 %)
45’000 CHF
(31 %)
150 kWp 196’000 CHF - 46’500 CHF
(23.8 %)
67’500 CHF
(34.4 %)

Voraussetzungen für die hohe Einmalvergütung

Bild: Eine große Photovoltaik-Anlage vor einer Gebirgslandschaft
Anlagen müssen für die HEIV bestimmte Voraussetzungen erfüllen

Wie bei der KLEIV und bei der GREIV müssen, müssen auch bei der HEIV bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, damit eine Photovoltaikanlage für die Förderung durch die hohe Einmalvergütung qualifiziert ist.

Das Förderungsgesuch kann bei Anlagen bis 100 kW nach der Inbetriebnahme eingereicht werden, ab 100 kW ist dies auch bereits vor der Inbetriebnahme möglich.

  • Zu fördernde Photovoltaikanlagen müssen eine Leistung von mindestens 2 kW und maximal 149.99 kW aufweisen.
  • Ab 150 kW wird die HEIV per Auktion vergeben.
  • 100 % des produzierten Solarstroms müssen ins Stromnetz eingespeist werden.
  • Für die ersten 15 Jahre nach Installation darf die Anlage nicht für den Eigenverbrauch genutzt werden.
  • Die Anlage muss nach dem 01.01.2023 in Betrieb genommen worden sein.

Ausserdem kann erst ein Jahr nach der Gewährung einer hohen Einmalvergütung erneut eine neue – oder Erweiterung einer – Solaranlage ohne Eigenverbrauch auf demselben Grundstück gefördert werden.



Fazit und Empfehlung zur HEIV

Bild: Eine Scheune mit einer großen Photovoltaikanlage
Für wen lohnt sich die HEIV?

Damit sich eine HEIV-geförderte Photovoltaik-Anlage lohnt, braucht es einerseits möglichst viel Platz und andererseits ein Auge für langfristige Planung. Da die ersten 15 Jahre kein Eigenverbrauch möglich ist, hilft die Anlage in dieser Zeit auch nicht der eigenen Stromrechnung auf die Sprünge.

Pauschal lässt sich sagen: Je grösser die Anlage, desto schneller amortisiert sie sich. Nach Ende der 15 Jahre Einspeise-Pflicht hat man dann außerdem die Wahl, auch vom Eigenverbrauch profitieren zu können. Ist die Anlage gross genug, lässt sich so gegebenenfalls auch ein hoher Unabhängigkeitsgrad erreichen.

Genügend Platz für und daher besonderes Interesse an einer HEIV-geförderten Solaranlage dürften beispielsweise Landwirte mit Scheunen oder Besitzer grosser Lagerhallen haben – Gebäude, die häufig nur geringen Energiebedarf haben. Für Einfamilienhäuser ist hingegen die KLEIV sinnvoller, da hier die Amortisation von Anlagen mit 10-20 kWp mit gleichzeitigem Eigenverbrauch schneller geht, als bei der HEIV.

Ein weiteres, potenzielles Szenario, in dem eine HEIV-Förderung sinnvoll sein kann, stellen Mehrfamilienhäuser dar. Besitzern und Vermietern dieser, die die Dachfläche für eine Solaranlage nutzen wollen, bietet sich üblicherweise der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) mit den Mietern an. Die meisten Mieter machen bei der ZEV mit. Ist das nicht der Fall, oder will man als Vermieter Aufwand für Messung und Berechnung der Energiekosten in einer ZEV vermeiden, ist die HEIV gegebenenfalls eine Alternative.

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