KEV - Kostendeckende Einspeisevergütung für Solarstrom
Sie planen die Installation einer Solaranlage und sind auf der Suche nach der passenden Förderung? Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) war lange Zeit das wichtigste Instrument für die Förderung seitens des Bundes. Aufgrund der sehr langen Warteliste ist es jedoch schwer, die Förderung zu erhalten.
Darüber hinaus läuft die KEV 2022 aus. Mit dem neuen Einspeisevergütungssystem können Bauherrn allerdings bis zu 30 % der Investitionskosten Ihrer Solaranlage erstattet bekommen. Welche alternativen Möglichkeiten zur Förderung von Photovoltaik-Anlagen es gibt, erfahren Sie im Folgenden.
Grundlagen und Funktion der KEV
Die «Kostendeckende Einspeisevergütung», kurz KEV, wurde 2009 eingeführt. Sie zielt darauf ab, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern und zu unterstützen. Die Abwicklung erfolgt über die Pronovo AG. Ursprünglich waren Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen, Biomasse, Geothermie und Photovoltaik-Anlagen förderberechtigt.
Lange Zeit galt die Einspeisung von eigenem Strom, beispielsweise aus einer Photovoltaik-Anlage, als unwirtschaftlich, solange der Marktpreis für Strom niedrig ausfiel. Ziel der KEV sollte sein, die Differenz zwischen den Produktionskosten für Strom aus erneuerbaren Energien und dem Marktpreis auszugleichen und Stromproduktion, beziehungsweise die Einspeisung, wirtschaftlich zu machen. So sollte unter anderem die Investition in Solartechnik attraktiver gemacht und damit die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien insgesamt gesteigert werden.
Besonders kleine Photovoltaik-Anlagen wurden zu Beginn sehr grosszügig gefördert. Dies führte im ersten Jahr zu einer grossen Welle von Anmeldungen. Zwar wurden die Vergütungssätze über die Jahre gesenkt, da auch die Kosten für eine Solaranlage immer tiefer lagen. Die KEV blieb aber lange das beliebteste und auch einzige Förderinstrument für Solaranlagen, wodurch sich die Anmeldungen häuften und eine lange Warteliste entstand.
2022: Das Ende der KEV
Das Ende der KEV wurde mit dem 2018 in Kraft getretenen Energiegesetz besiegelt. Bis Ende 2022 ist es theoretisch noch möglich, neue Photovoltaik-Anlagen für die Förderung anzumelden. Anlagen auf der Warteliste haben allerdings keinen automatischen Anspruch auf die Vergütung. Zudem können seit 2020 nur noch Anlagen mit einer Leistung über 100 Kilowatt Peak angemeldet werden.
Laut der Pronovo AG wird die Warteliste noch bis zum Anmeldedatum 30. Juni 2022 abgebaut. Alle später angemeldeten Anlagen haben kaum mehr eine realistische Chance, Förderung über die kostendeckende Einspeisevergütung zu erhalten.
Das bedeutet allerdings nichts, dass Eigenheimbesitzer keine Förderung mehr für die Installation einer Solaranlage erhalten können. Seit 2018 wurde die KEV dauerhaft durch das kostenorientierte Einspeisevergütungssystem (EVS) und die Einmalvergütung (EIV) ersetzt.
Einmalvergütung und Rückspeisevergütung als Alternative
Die Einmalvergütung ist das Hauptinstrument für die Förderung von Photovoltaik-Anlagen seitens des Bundes. Sie unterteilt sich in die Einmalvergütung für Kleinanlagen (KLEIV) und die Einmalvergütung für Grossanlagen (GREIV). Für Eigenheimbesitzer ist im Prinzip nur die KLEIV interessant, da diese für Anlagen bis 100 Kilowatt Peak (kWp) gedacht ist. Grossanlagen mit mehr als 100 kWp sind nur in der Industrie zu finden.
Die Einmalvergütung garantiert eine Erstattung von bis zu 30 % der Investitionskosten einer Photovoltaik-Anlage. Kostet die Solaranlage also CHF 20’000, kann maximal eine Förderung von CHF 6’000 herausspringen.
Vergütung für eingespeisten Strom
Eine Einspeisevergütung hingegen existiert seitens des Bundes nur noch für Photovoltaik-Anlagen ab 100 kWp. Allerdings ist es für Eigenheimbesitzer möglich, eine Vergütung von ihrem Elektrizitätswerk zu bekommen.
Die Vergütungen fallen allerdings sehr unterschiedlich aus und liegen zwischen 5 bis 23 Rappen pro eingespeister Kilowattstunde Strom. Zukünftig könnte es hier allerdings zu einer Vereinheitlichung kommen. Dennoch erleichtert die Kombination aus Einmalvergütung und Einspeisetarif es Eigenheimbesitzern schon heute erheblich, in Photovoltaik zu investieren.
Tipps zur Förderung für Solaranlagen
Bis Ende 2022 ist die Anmeldung einer neuen Photovoltaikanlage zur kostendeckenden Einspeisevergütung zwar möglich, die Chance auf den Erhalt der Förderung ist jedoch verschwindend gering. Alternativ sollten Hausbesitzer eine Einmalvergütung bei der Pronovo AG beantragen und so bis zu 30 % der Investitionskosten erstattet zu bekommen.
Zusätzlich kann die Photovoltaik-Anlage von einem Energieversorger beglaubigt werden und ein Teil des Stroms gegen eine Vergütung ins öffentliche Netz gespeist werden. So können auch andere Hausbesitzer von umweltfreundlichen Strom profitieren und die eigene Photovoltaik-Anlage amortisiert sich schneller.
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