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KLEIV - Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen

Bild: Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen
KLEIV für Photovoltaik-Anlagen

Sie planen die Installation einer Photovoltaikanlage und wollen von finanzieller Förderung profitieren? Die Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV) ist die ideale Förderung für gewerblich genutzte sowie privat betriebene Solaranlagen im Eigenheim. Sie senkt die Investitionskosten und die Photovoltaikanlage amortisiert sich schneller.

Um noch dieses Jahr von der Pronovo-Förderung profitieren zu können, müssen Gesuche bis zum 31. Oktober 2024 eingereicht werden.

Doch worauf ist beim Antrag auf Förderung zu achten und welche Anlagen sind überhaupt förderberechtigt? Wir zeigen Ihnen, welche Voraussetzungen für die KLEIV gelten, wie Sie die Förderung beantragen und mit welcher Höhe sie rechnen können.


Auf dieser Seite


Was ist die KLEIV?

Die Einmalvergütung für Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen, kurz KLEIV, ist ein einmaliger Zuschuss. Sie kann für alle Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von weniger als 100 Kilowatt Peak und deren Erweiterung beantragt werden. In Bezug auf die Grösse kann mit 6 Quadratmetern pro Kilowatt Peak gerechnet werden, daher fallen alle Solarstromanlagen unter 600 m² in diese Spanne. Die Abwicklung erfolgt über die Pronovo AG, einer Tochtergesellschaft der Übertragungsnetzbetreiberin Swissgrid, die der Aufsicht des Bundesamtes für Energie (BFE) untersteht.

Für Eigenheimbesitzer ist die KLEIV die ideale Förderung für eine Photovoltaikanlage und löste 2018 die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) ab. Die KLEIV ist für alle Photovoltaikanlagen unter 100 Kilowatt erhältlich, egal, ob sie Strom ins öffentliche Netz einspeisen oder als sogenannte Inselanlagen betrieben werden. Durch die Einspeisung kann allerdings zusätzlich von einer Vergütung seitens des Elektrizitätswerkes profitiert werden.



Kleine Einmalvergütung beantragen

Um die kleine Einmalvergütung beantragen zu können, müssen Photovoltaikbetreiber lediglich ein Gesuch auf der Internetseite der Pronovo AG einreichen. Mit wenigen Klicks erfahren Sie hier, welche Dokumente Sie benötigen und ob ihre Anlage bereits förderberechtigt ist. Dies hängt von einigen Voraussetzungen ab. Zunächst einmal kann die KLEIV im Gegensatz zu den meisten staatlichen Förderprogrammen nur beantragt werden, wenn die Photovoltaikanlage bereits realisiert, also in Betrieb genommen wurde.

Hierbei wird das sogenannte Abnahmeprotokoll vom Installateur erstellt, welches bei Pronovo einzureichen ist. Alternativ kann auch der Sicherheitsnachweis und das Mess- und Prüfprotokoll eingereicht werden. Zusätzlich wird ein Grundbuchauszug oder ein vergleichbares Dokument zur eindeutigen Identifizierung des Grundstücks und der Eigentümerschaft benötigt. Hinzu kommen die Zahlungsinformationen und dem Erhalt der Förderung steht nichts mehr im Weg.

Anlagenbetreiber können das Gesuch entweder selbstständig bei der Pronovo AG einreichen oder sie bevollmächtigen einen Dritten, in der Regel den Installateur bzw. Solarteur, damit. Im Fall einer integrierten Photovoltaikanlage (Indach-Anlage) müssen dem Gesuch hochauflösende Fotos der Anlage während der Bauphase, von den Randabschlüssen und der fertigen Gesamtanlage beigelegt werden.

Beglaubigung der Solaranlage

Um die KLEIV beantragen zu können, ist eine Beglaubigung der Solaranlage seitens einer Fachperson nötig. Bei einer wechselstromseitigen Nennleistung von 30 Kilowatt oder darunter, kann die Beglaubigung durch den Netzbetreiber oder ein unabhängiges Kontrollorgan erfolgen. In der Regel bietet der Installateur diese Leistung an.

Liegt die Nennleistung über 30 Kilowatt, muss ein sogenannter akkreditierter Auditor die beglaubigten Anlagendaten ausfüllen. Eine Liste möglicher Auditoren finden Sie hier. Die beglaubigten Daten müssen nach Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage bei der Pronovo AG eingereicht werden. Die Förderung kann nicht vor Fertigstellung des Projekts beantragt werden.


Voraussetzungen für die KLEIV

Schon gewusst?
  • Die Photovoltaik-Anlage ist bereits realisiert
  • Die Leistung beträgt weniger als 100 Kilowatt Peak
  • Abnahmeprotokoll des Installateurs
  • Grundbucheintrag (oder vergleichbares Dokument)
  • Zahlungsinformationen
  • Die Anlagendaten wurden beglaubigt
  • Fotos von Bauphase, Randabschlüssen und Gesamtanlage (nur integrierte Anlagen)

Höhe der Förderung

Bild: Höhe der Förderung berechnen
Wie hoch fällt die Förderung aus?

Bei der Höhe der Förderung für kleine Photovoltaikanlagen wird zwischen integrierten und angebauten beziehungsweise freistehenden Anlagen unterschieden. Auch die Leistung der Anlage spielt eine Rolle.

Zu den integrierten Solaranlagen gehören beispielsweise Solarfassaden oder Indach-Anlagen. Diese werden ab einer Gesamtleistung von 6 Kilowatt Peak mit einem Leistungsbeitrag von CHF 440 pro Kilowatt Peak gefördert.

Deutlich verbreiteter sind jedoch «klassische» Aufdach-Photovoltaikanlagen. Seit Januar 2023 liegt der Förderbetrag hierfür bei CHF 400 je Kilowatt. Der Gesamtbeitrag der Förderung darf allerdings 30 % der Investitionskosten für die Solaranlage nicht übersteigen. Einen Grundbeitrag von CHF 200 gibt es nur noch für sehr kleine Photovoltaik-Anlagen mit 2 bis 5 kWp. Photovoltaikanlagen über 30 Kilowatt Leistung erhalten CHF 300 je Kilowatt, respektive CHF 330 wenn es sich um integrierte Anlagen handelt.

Beispielrechnung Einmalvergütung

Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus in der Schweiz mit einem Strombedarf von 4’500 Kilowattstunden pro Jahr empfiehlt sich eine angebaute Solaranlage mit 10 Kilowatt Nennleistung. Der Förderbetrag für eine solche Anlage würde CHF 4’000 betragen.

Besonders wenn zukünftige Investitionen in eine umweltfreundliche Wärmepumpe oder ein Elektroauto zumindest möglich sind, lohnt sich oft auch eine größer dimensionierte Anlage. Diese zusätzlichen Verbraucher können ebenfalls mit Solarstrom betrieben werden und tragen zu einer höheren Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlage bei. Dementsprechend kann also eine Anlage zwischen 12 und 20 Kilowatt Peak installiert werden.

Bei 12 kWp beträgt die Einmalvergütung CHF 4'800. Für eine 20 kWp Anlage erhalten Anlagenbetreiber sogar 8'000 Franken. Diese Berechnungen beziehen sich auf angebaute oder freistehende Photovoltaikanlagen.

Im Fall einer integrierten Solaranlage, beispielsweise einer Indach-Photovoltaikanlage, steigert sich der Förderbetrag auf CHF 5'280 für eine 12 kWp-, respektive CHF 8'800 für eine 20 kWp-Anlage. Trotz gleicher Leistung liegen die Kosten für eine Indach-Anlage jedoch oft mehr als doppelt so hoch wie im Fall der Standard-Aufdach-Anlage. Eine solche Anlage lohnt sich also nur bei entsprechend umfangreicher Dachsanierung, bei der auch auf andere Förderungen zurückgegriffen werden kann.

Solaranlage Nennleistung Förderung
Aufdach-Photovoltaik 10 kWp CHF 4’000
20 kWp CHF 8'000
30 kWp CHF 12'000
Indach-Photovoltaik 10 kWp CHF 4'400
20 kWp CHF 8'800
30 kWp CHF 13'200


Neigungswinkelbonus für integrierte Anlagen

Für integrierte Photovoltaikanlagen kann seit 2022 ein Neigungswinkelbonus beantragt werden. Die Solaranlagen müssen dafür eine Leistung von mindestens 2 Kilowatt und eine Neigung von mindestens 75 Grad aufweisen. Photovoltaikanlagen auf dem Dach werden diesen Winkel eher nicht erreichen, für die sogenannte Solarfassade ist der Bonus jedoch wie geschaffen.

Die Höhe des Bonus für den Neigungswinkel beträgt 250 Franken pro Kilowatt Nennleistung der Anlage bei integrierten Solaranlagen. Eine Photovoltaikanlage mit beispielsweise 14 Kilowatt Peak würde zusätzlich zur Einmalvergütung von CHF 6’160 also CHF 3’500 Förderung über den Neigungswinkelbonus erhalten. Insgesamt beträgt die Förderung in diesem Fall also CHF 9’660. Neben Fassadenanlagen können auch frei aufgestellte Photovoltaikmodule den erforderlichen Winkel erreichen.


Fazit zur KLEIV

Bild: Photovoltaik-Anlage mit Förderung installieren
Förderung beantragen lohnt sich

Seit 2018 ist die Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen KLEIV das hauptsächliche Förderinstrument des Bundes für private Anlagenbetreiber. Solange ein Fachbetrieb die Solaranlage installiert, wird sie in nahezu jedem Fall die Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung erfüllen.

Das Gesuch kann ganz einfach auf der Website der Pronovo AG eingereicht werden und wird in der Regel vom Installationspartner übernommen. Wichtig ist, dass die Anlage bereits realisiert und in Betrieb genommen wurde.

In einigen Fällen kann auch der Fachbetrieb den Antrag auf Förderung für Sie stellen. Die Wartezeit bis zum Erhalt der Förderung liegt bei unter einem Jahr (Quelle: Pronovo). Wenn Sie an einer Photovoltaikanlage im Eigenheim interessiert sind, können Sie einfach eine kostenlose Anfrage bei Energieheld stellen.


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