Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern - Vorteile, Besonderheiten und der ZEV
Mehr Dachfläche, höherer Eigenverbrauch, geteilte Kosten – Mehrfamilienhäuser eignen sich besonders gut für Photovoltaikanlagen. Ob Vermieter oder Mieter, von einer Solaranlage können alle Beteiligten profitieren. Aber auch für Immobilienverwalter von Altbauten sind Solarinstallationen attraktiv. Für Neubauten von über 300 m² Fläche ist ein Solardach seit 2023 sogar Pflicht. Investoren, Planer und Bauherren von Mehrparteienhäusern haben also einige Besonderheiten zu beachten.
Wirklich sinnvoll und wirtschaftlich – und für alle fair - lässt sich eine solche Anlage betreiben, wenn sich alle Beteiligten zu einem sogenannten ZEV zusammenschliessen. Bei einem solchen «Zusammenschluss zum Eigenverbrauch» wird der Stromverbrauch pro Wohnpartei genau gemessen. So lassen sich Kosten und Einsparungen durch eine Photovoltaikanlage individuell berechnen und aufteilen.
Wir erklären Ihnen Vorteile und Nachteile, rechnen eine Beispielanlage auf einem Beispielhaus durch, informieren über den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) - und zeigen Ihnen, welche Besonderheiten für Photovoltaik auf einem Mehrparteienhaus zu beachten sind.
Allgemeines zu Solaranlagen
Mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach lässt sich nachhaltig und günstig sauberer Strom produzieren. Üblicherweise nutzt man einen Teil des Solarstroms selbst, während man den Rest ins Stromnetz einspeist und verkauft. Je mehr selbst produzierten Strom man auch selbst verbrauchen kann, desto wirtschaftlicher die Solaranlage - man zahlt weniger für die Stromrechnung und hat die initiale Investition für die PV-Anlage schneller wieder drin.
In einem durchschnittlichen Einfamilienhaushalt lassen sich realistisch etwa 20 Prozent des Stroms aus der Solaranlage auf dem Dach selbst verbrauchen. Das liegt in erster Linie daran, dass grosse Teile des Strombedarfs zu Zeiten anfallen, in denen nicht viel Sonnenenergie produziert wird: Beispielsweise abends, wenn viele Personen zuhause sind. Mit einem Stromspeicher lässt sich dieser sogenannte Eigenverbrauch auf etwa 40 Prozent erhöhen.
Je nach Leistung der Solarinstallation und dem Strombedarf des Haushalts lassen sich mit diesen bis zu 40 Prozent Eigenverbrauch in bestimmten Fällen bis zu 80 Prozent des Strombedarfs decken. Gelingt es nun, den Eigenverbrauch einer Photovoltaikanlage weiter zu erhöhen, wird diese umso wirtschaftlicher. Diese Steigerung lässt sich beispielsweise durch mehrere Wohnparteien erreichen, die zu unterschiedlichen Zeiten entsprechend mehr Strom aus der Solaranlage nutzen.
Besonderheiten bei Mehrfamilienhäusern
Grundsätzlich gibt es nur wenige Unterschiede bei der Solarinstallation auf einem Mehrfamilienhaus im Vergleich zum Einfamilienhaus – Dach ist Dach und PV-Anlage ist PV-Anlage, möchte man meinen. Besonders bei der Dachgrösse, bei der Verteilung und Abrechnung des Solarstroms sowie bei der Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage sind bei einem Mehrfamilienhaus jedoch ein paar wichtige Unterschiede zu beachten. Hinzu kommt die Solarpflicht für grössere Gebäude.
Mehrparteienhäuser weisen im Verhältnis zur Anzahl der Bewohner meist weniger Wohnfläche auf als Einfamilienhäuser. Dennoch haben sie meist eine grössere Dachfläche, auf der mehr Platz für Photovoltaikmodule ist - die dann entsprechend auch mehr Leistung bringen. Dies ist aber auch mit höheren Anfangskosten verbunden.
Besonders attraktiv wird eine grössere Photovoltaik-Anlage, wenn man die höheren Kosten nicht alleine tragen muss. Schliessen sich beispielsweise mehrere Stockwerkeigentümer in einem Haus zu einer Eigentümergemeinschaft zusammen, um in eine Anlage zu investieren, trägt jede Partei nur einen vergleichsweise geringen Teil der Kosten.
Alternativ ist es auch möglich, dass beispielsweise der Immobilienbesitzer, Hausverwalter oder Bauherr die Investition in die PV-Anlage tätigt. In jedem Fall ist ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch eine attraktive Möglichkeit zur wirtschaftlichen Aufteilung der Kosten. Seit einem Entscheid des Nationalrates von 2023 gilt sogar eine Solarpflicht für Dächer oder Fassaden von Neubauten mit mindestens 300 m² anrechenbarer Fläche. Bei kleineren Flächen können die Kantone zusätzliche Vorschriften erlassen.
Sind mehr Parteien und damit mehr Personen mit unterschiedlichen Verbrauchsprofilen beteiligt, die den durch die PV-Anlage produzierten Strom verbrauchen, steigt häufig auch der Eigenverbrauch der Anlage insgesamt. Arbeitet jemand etwa im Home-Office und lässt auch tagsüber übliche Stromverbraucher laufen, kann der Solarstrom wesentlich effizienter verbraucht und die Photovoltaikanlage so wirtschaftlicher betrieben werden.
Vorteile und Nachteile
Eine Photovoltaikanlage bringt auf Mehrfamilienhäusern noch ein paar weitere Vorteile mit sich – aber auch potenzielle Nachteile – als auf Einfamilienhäusern. Allem voran steht der im Vergleich höhere Eigenverbrauch, der durch die verschiedenen Verbrauchsprofile der Hausbewohner bedingt ist. Ein hoher Eigenverbrauch ist der Schlüssel zu schneller Amortisation und wirtschaftlichem Betrieb. Das läuft hier besonders gut.
Um genug Strom für mehr Verbraucher zu produzieren, ist eine entsprechend grössere Solaranlage nötig. Mehr Photovoltaikmodule, höherer Installationsaufwand, Anlagen-Instandhaltung und potenziell die Gründung und der Unterhalt eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch – all das bedingt eine höhere Anfangsinvestition und grössere laufende Kosten.
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Reduzierte Stromkosten | Höhere Startinvestition und laufende Kosten im Vergleich zu Anlagen auf Einfamilienhäusern |
Verringerter CO2-Fussabdruck und positiver Einfluss auf den Klimawandel | Faire Aufteilung von Stromkosten und Einsparungen pro Wohneinheit setzt Gründung eines ZEV voraus - oder erheblichen Aufwand, wenn man die Anlage selbst bewirtschaftet und die Abrechnung übernimmt |
Unterstützt die Schweiz beim Erreichen der Klimaschutzziele 2050 | Bei ZEV: Zusätzliche anfängliche und laufende Kosten (für Zählermiete und einen Abrechnungsdienstleister) |
Zukunftsorientierte Wohnungen sind attraktiv für Mieter und Käufer | |
Höhere Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern und steigenden Stromkosten | |
Nach Amortisation der Anlage Einnahmen durch Stromverkauf/Einspeisevergütung | |
Bei ZEV: Teilnahme aller Mieter keine Voraussetzung für die Gründung | |
Bei ZEV: Teilhabe an Anlage und Einsparungen | |
Bei ZEV: Messung und Abrechnung lässt sich an Dienstleister auslagern |
Gleichzeitig sind jedoch auch die Fördergelder entsprechend höher, und die Kosten lassen sich auf mehrere Wohnparteien aufteilen. Dadurch wird der erhöhte Preisaufwand abgemildert, der ausserdem durch die schnellere Amortisation aufgewogen werden kann. Alternativ kann die Anschaffung auch der Immobilienbesitzer übernehmen.
Neben finanziellen Gründen spricht aber vor allem auch der Beitrag zum Klimaschutz für eine Solaranlage. Dies kann besonders für (potenzielle) Mieter in einem Mehrparteienhaus attraktiv sein. Sie profitieren nicht nur von niedrigeren Stromkosten sondern auch von einem positiven Impact auf die Umwelt und dem daraus resultierenden guten Gewissen.
ZEV – Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
Besonders sinnvoll für den wirtschaftlichen Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf einem Mehrparteienhaus ist der sogenannte Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, kurz ZEV. Hierbei schliessen sich mehrere Endverbraucher vertraglich zusammen, um den durch eine Solaranlage erzeugten Strom auch direkt vor Ort wieder zu verbrauchen und die Anlage so profitabler zu betreiben.
Der ZEV-Verwalter, also häufig der Anlagenbetreiber, Gebäudeeigentümer oder Zusammenschluss der Stockwerkeigentümer, verkauft den produzierten Solarstrom an die Parteien im Haus sowie den örtlichen Energieversorger – und rechnet auch den aus dem öffentlichen Netz bezogenen Strom ab. Je mehr Solarstrom die Wohnparteien verbrauchen, desto wirtschaftlicher ist die Photovoltaik-Anlage. So amortisiert sich auch die nicht unwesentliche Anfangsinvestition schneller, während die Mieter grünen, günstigen Solarstrom beziehen und so sparen.
Die Stromrechnung bekommen die Mitglieder eines ZEV dann vom ZEV-Verwalter oder einem von ihm beauftragten Abrechnungsdienstleister. Den Preis bestimmt dieser Verwalter selbst, muss sich dabei aber an bestimmte Grundsätze halten. So darf der Preis nicht den des Energieversorgers überschreiten und maximal 50 Prozent der Einsparungen dürfen als Profit erwirtschaftet werden. Der Rest muss in Form niedrigerer Stromkosten an die ZEV-Parteien «durchgereicht» werden.
Um den Stromverbrauch der verschiedenen Parteien im Haus fair und verlässlich zu messen, bekommt hier jeder Haushalt einen eigenen Messpunkt – einen sogenannten Smart Meter. Der ZEV-Verwalter kann dann den Verbrauch auf die Kilowattstunde genau abrechnen. So profitiert jede Partei im Haus von effizienterem Eigenverbrauch.
Mit dem ZEV-Richtpreiskonfigurator finden Sie ganz einfach heraus, ob der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch für Sie eine sinnvolle Investition darstellt. Erhalten Sie einen Überblick über die einmaligen Projekt- und jährlichen Betriebskosten.
PV auf einem Mehrparteienhaus - Amortisation & Wirtschaftlichkeit
Um eine Solaranlage wirtschaftlich betreiben zu können, muss eine gewisse Leistung und damit eine Menge einzelner PV-Module gegeben sein. Diese Fläche wird unter anderem durch die Grösse des Daches, Dachfenster oder Installationen auf dem Dach begrenzt. Diese zu belegende Fläche ist bei Mehrfamilienhäusern üblicherweise grösser als bei Einfamilienhäusern, sodass potenziell auch Anlagen mit höherer Leistung Platz finden.
Wir gehen im Folgenden von einem durchschnittlichen Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnparteien zu jeweils zwei Bewohnern aus, die als Eigentümergemeinschaft in eine Solaranlage investieren. Auf dem Dach dieses Hauses mit 125 m² findet problemlos eine Anlage Platz, die 25 Kilowattpeak (kWp) leistet. Sie besteht aus ca. 55 Solarmodulen. Unter Idealbedingung produziert sie etwa 26’900 kWh Solarstrom pro Jahr.
Beispielrechnung: Mehrfamilienhaus mit 6 Parteien
Jede der Wohnparteien dieses Hauses verbraucht im Jahr etwa 2‘200 kWh Strom – der Strombedarf des ganzen Hauses beläuft sich auf etwa 13’200 kWh/Jahr (Quelle: BFE). Wir gehen im Folgenden davon aus, dass alle Parteien gleich viel Strom verbrauchen. Bei einem durchschnittlichen Netzstrompreis von 32 Rappen pro Kilowattstunde (Stand Oktober 2024) würde jede Wohnpartei jährlich rund CHF 705 für Netzstrom ausgeben.
Von den rund 20’000 kWh, die die erwähnte Solaranlage jährlich erzeugt, können die Wohnparteien gemeinsam rund 5'000 kWh direkt als Mieterstrom verbrauchen (ca. 830 kWh pro Partei). Das entspricht etwa 25 Prozent der Produktion und Bedarfsdeckung durch Eigenverbrauch von 38 Prozent. Das ist deutlich höher als beispielsweise in einem Einfamilienhaus, wo meist maximal 20 Prozent erreicht werden. Dies wird durch die unterschiedlichen Verbrauchsprofile der verschiedenen Wohnparteien erreicht.
Um den Eigenverbrauch so effizient wie möglich zu optimieren, empfiehlt sich hier ein Batteriespeicher, der insgesamt weitere ca. 4’500 kWh speichert und nutzbar macht (750 kWh pro Partei). Zusammen mit dem direkten Eigenverbrauch fliessen also gut 48 Prozent - 9’500 kWh - der produzierten 20’000 kWh in den Eigenverbrauch.
Beispiel-MFH mit 6 Parteien | Anlage ohne Speicher | Anlage mit Speicher |
---|---|---|
Strombedarf & Kosten / Jahr (gesamt / pro Partei) |
13’200 kWh / 2’200 kWh | |
Stromkosten für reinen Netzstrom (gesamt / pro Partei) |
CHF 4’225 / CHF 705 | |
Produktion 20-kWp-Anlage / Jahr | 20’000 kWh | |
Direkter Eigenverbrauch / Jahr (gesamt / pro Partei) |
5’000 kWh / ~830 kWh | |
Eigenverbrauch aus Speicher (gesamt / pro Partei) |
- | 4’500 kWh / 750 kWh |
Bedarfsdeckung aus Eigenverbrauch | 38 % | 72 % |
Netz-Einspeisung / Jahr | 15’000 kWh | 10’500 kWh |
Einspeisevergütung / Jahr | - CHF 1’350 | - CHF 945 |
Zugekaufter Netzstrom / Jahr (gesamt / pro Partei) |
8’200 kWh / ~1’360 kWh = CHF 2’625 / CHF 435 |
3’700 kWh / ~615 kWh = CHF 1'185 / CHF 195 |
Einsparungen / Jahr (gesamt / Partei) |
- CHF 2'950 / CHF 490 | - CHF 3’985 / CHF 665 |
Diese 48 Prozent Eigenverbrauch decken wiederum gut 70 Prozent des jährlichen Strombedarfs. Auf die sechs Wohnparteien aufgeteilt sind das ca. 1’580 kWh im Jahr. Die restlichen 30 Prozent, also etwa 615 kWh pro Wohnpartei (oder 3’700 kWh insgesamt), werden aus dem Stromnetz bezogen. Netzstrom kostet das Haus nun also nur noch etwa CHF 1'185, beziehungsweise ca. CHF 195 pro Wohnpartei.
Der Rest des durch die PV-Anlage produzierten Stroms – etwa 10’500 kWh – wird ins Netz eingespeist und per Einspeisetarif vergütet. Der liegt Stand Oktober 2024 bei durchschnittlich 9 Rappen pro eingespeister Kilowattstunde und bringt so jährlich etwa CHF 945 ein. Je nach Stromabnehmer und Kanton kann dieser Betrag wie auch der Strompreis jedoch stark variieren, was die jeweilige Berechnung sehr individuell macht.
Rechnet man die Kosten der Anlage selbst nicht mit ein, spart ein Mehrparteienhaus mit dieser Solar-Installation inklusive Stromspeicher also knapp CHF 4’000 pro Jahr ein – im Vergleich zu reinem Netzstrom. Profitieren alle Wohnparteien gleichermassen, spart jeder Haushalt über CHF 650 Stromkosten jährlich. Ohne Stromspeicher sinken die Einsparungen auf rund CHF 3’000 insgesamt beziehungsweise CHF 500 pro Haushalt. Sollte der Verwalter die Einnahmen aus der Einsparungen teilen, kann sich der Betrag bis zur Hälfte halbieren.
Kosten und Amortisation
Rechnet man einen Stromspeicher sowie die Förderung in Form einer Einmalvergütung ein, muss man für eine 20-kWp-Anlage etwa CHF 45’300 investieren. Beteiligen sich alle Wohnparteien gleichermassen, etwa in Form einer Eigentümergemeinschaft, entfallen gut CHF 7'550 auf jede von ihnen. Hinzu kommen jährliche Wartungskosten von ca. einem halben Prozent der Investitionskosten, hier also rund CHF 225 im Jahr.
Verzichtet man auf einen Batteriespeicher, sinkt zwar der Eigenverbrauch der Anlage, dafür spart man jedoch bei Anfangsinvestition und laufenden Kosten: es werden nur einmal CHF 37’100 für die Anlage inklusive Förderung fällig, und dann jährlich rund CHF 185 für die Wartung.
Für die Gründung eines ZEV fallen einmalig etwa CHF 100 - 200 an. Hinzu kommen regelmässige Mietkosten für die Stromzähler sowie Gebühren für einen Abrechnungsdienstleister, der sich um die korrekte Abrechnung und weitere Dienstleistungen kümmert. Insgesamt erhöht das die laufenden Kosten um rund CHF 150 - 300 im Jahr. Je nach Anbieter und Serviceumfang können diese Kosten abweichen.
Anlage ohne Speicher | Anlage mit Speicher | |
---|---|---|
Kosten Anlage (inkl. MWST.) | CHF 44’700 | |
Kosten Speicher (inkl. MWST.) | - | + CHF 8’200 |
Förderung (Einmalvergütung) | - CHF 7’600 | - CHF 7’600 |
Initiale Kosten für Gründung ZEV | CHF 100 - 200 | |
Anfangsinvestition (inkl. Installation) | CHF 37’200 - 37’300 | CHF 45’400 - 45’500 |
Wartungskosten / Jahr | CHF 185 | CHF 225 |
Netzstromkosten / Jahr | CHF 2’625 | CHF 1'185 |
Betrieb von ZEV / Jahr | CHF 150 - 300 | |
Laufenden Kosten gesamt / Jahr | CHF 2’960 - 3’110 | CHF 1’935 - 2’035 |
Einsparungen/Einnahmen / Jahr | - CHF 2’950 | - CHF 3’950 |
Amortisation / Jahr | - | CHF 1’915 - 2’015 |
Amortisationszeit in Jahren | - | ~ 22 - 23 |
Durch die durchschnittliche Einspeisevergütung (CHF 945/Jahr) und die Einsparungen bei den Stromkosten (ca. CHF 3’000/Jahr) verdient die Solaranlage mit Speicher etwa CHF 3’950. Zieht man die laufenden Kosten ab und geht man von einer üblichen Lebensdauer einer PV-Anlage aus (derzeit garantieren Hersteller meist bis zu 25 Jahre), amortisiert sich diese 20-kWp-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnparteien nach gut 22 Jahren.
Eine Anlage ohne Speicher ist zwar bei Anschaffung und laufenden Kosten günstiger, lohnt sich wirtschaftlich jedoch kaum. Aufgrund der laufenden Kosten würde sich diese Anlage - Stand Oktober 2024 - bei aktuellen Netzstrompreisen und Einspeisevergütungen nie amortisieren. Das kann sich bei steigenden Netzstrompreisen oder höheren Rückliefertarifen jedoch auch wieder ändern. Ob Speicher oder nicht – zieht man eine durchschnittliche Inflation der Netzstrompreise in Betracht, kann sich diese Amortisationszeit aber auch um rund vier bis fünf weitere Jahre verkürzen.
Erhöhter Eigenverbrauch nur unter Umständen auch wirtschaftlicher
Gelingt es, den Eigenverbrauch im Verhältnis zum Strombedarf weiter zu erhöhen, kann sich die Amortisationszeit weiter verkürzen. Eine Solaranlage im Zusammenspiel mit einer Wärmepumpe oder Ladestationen für Elektroautos sind hier empfehlenswerte Möglichkeiten, erzeugte Solarenergie direkt wieder zu nutzen. Aber allein durch die mehreren Wohnparteien und deren unterschiedliche Verbrauchsverhalten kann teilweise deutlich mehr Solarstrom genutzt werden.
Durch besonders effizienten Verbrauch könnten die Bewohner des exemplarischen Mehrfamilienhauses mit Stromspeicher beispielsweise sogar 50 Prozent der durch die 25-kWp-Anlage erzeugten Energie verbrauchen. In diesem Fall ließe sich unter Idealbedingungen der gesamte Strombedarf aus selbst produziertem Mieterstrom decken. Das ist ökologisch ein Idealfall und gut fürs Gewissen umweltbewusster Verbraucher.
Für die Wirtschaftlichkeit und Amortisationszeit tut dieser erhöhte Eigenverbrauch jedoch nur noch wenig, wenn nicht auch gleichzeitig der Strombedarf im Haus massiv steigt. Zwar entfallen die gesamten CHF 3’600 für den jährlichen Netzstrom, während die Einspeisung der Überproduktion rund CHF 1’800 einbringt. Damit sinkt die Amortisationszeit allerdings nur auf rund 14 Jahre. Auch dies kann sich jedoch weiter verkürzen, wenn Netzstrom teurer wird oder die Einspeisevergütung steigt.
Fazit und Empfehlung
Auf einem Haus mit mehreren Wohnparteien lohnt sich eine Photovoltaikanlage noch mehr als auf einem klassischen Einfamilienhaus. Die grössere Dachfläche ermöglicht einen höheren Energieertrag – der durch den erhöhten Eigenverbrauch aufgrund mehrerer Parteien im Haus dann auch effizienter und damit wirtschaftlicher genutzt werden kann. Ein Stromspeicher kann diesen Effekt noch weiter verstärken und ist den zusätzlichen Kostenaufwand meistens wert.
Besonders zu beachten sind die höheren Investitionskosten aufgrund der grösseren Anlagenfläche sowie des zusätzlichen Installationsaufwandes für mehrere Parteien im Haus. Auch die Verwaltung im laufenden Betrieb ist im Mehrfamilienhaus aufwendiger als mit nur einem einzelnen Endverbraucher-Haushalt, da der Verbrauch der einzelnen Parteien einzeln gemessen und abgerechnet werden muss.
Beide Faktoren werden aber gemindert: Durch die im Durchschnitt höhere Wirtschaftlichkeit und damit schnellere Amortisation der Anlage gepaart mit der Möglichkeit zur Aufteilung der Kosten unter mehreren Wohnparteien. Hinzu kommen die verschiedenen Förderprogramme der Kantone, die mit der Kilowatt-Leistung der Anlage skalieren und die Investitionskosten entsprechend erträglicher machen.
Grundsätzlich ist es möglich, eine Photovoltaikanlage auch ohne einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch mit mehreren Wohnparteien zu betreiben. Äusserst sinnvoll und die in den meisten Szenarien wirtschaftlichste Lösung ist jedoch ein ZEV. Hier ist ein rechtlich sicherer und für alle Beteiligten fairer Betrieb gewährleistet – und alle profitieren gleichermassen aus den daraus folgenden Einsparungen.
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