Solarpflicht in der Schweiz - Hier ist Photovoltaik ein Muss
Um den Photovoltaik-Ausbau in der Schweiz voranzutreiben, hat das Schweizer Parlament im Rahmen eines Energie-Mantelerlass eine Solarpflicht für bestimmte Neubauten erlassen. Wir erklären, welche Gebäude betroffen sind, welche konkreten Vorgaben gelten – und von welchen Fördermassnahmen Sie für die Umsetzung Ihres Solar-Projektes profitieren können.
Solarpflicht-Vorgaben in den einzelnen Kantonen

Eine umfassende PV-Pflicht für sämtliche Neubauten oder bei grundlegender Dachsanierung von bestehenden Bauten gibt es bisher nicht. Die Bundesrichtlinie betrifft Stand November 2023 ausschliesslich Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mindestens 300 m2. Kantone, die bereits andere Vorgaben haben, legen keine Mindestgrösse fest.
Die anrechenbare Gebäudefläche (aGbF) umfasst die Flächen von Gebäuden, Kleinbauten und Anbauten, die über das massgebende Terrain herausragen. Zur Bestimmung wird hier eine projizierte Fassadenlinie herangezogen, die entlang der Fassade verläuft – ausgenommen sind kleine, vorspringende oder rückspringende Gebäudeteile. Ein Beispiel für eine anrechenbare Gebäudefläche sehen Sie in dieser Skizze:

Die Kantone entscheiden selbst, ob eine Solarpflicht auch für kleinere Gebäude eingeführt wird, und regeln auch eventuelle Ausnahmen. Diese müssen sich jedoch an konkreten Voraussetzungen orientieren: Etwa dürfen sie nur dann bewilligt werden, wenn die Photovoltaikanlage anderen Vorschriften widerspricht, sie wirtschaftlich unverhältnismässig ist, oder sie sich technisch nicht umsetzen lässt.
Die Umsetzung der neuen Bundesrichtlinie erfolgt in fast allen Kantonen unterschiedlich. Die Kantone Aargau, Bern, Wallis und Solothurn haben auf Basis der Gebäudegrundfläche Faktoren zur Förderung der solaren Nutzung festgelegt. Uri und Zug machen stattdessen eine Vorgabe für die Leistungsgrösse pro Fläche. Die Tabelle gibt einen Überblick über die Umsetzung der nationalen Richtlinie in den betroffenen Kantonen. Andere Kantone haben Stand Dezember 2023 noch keine zusätzlichen Vorgaben ausgesprochen.
Kanton | Vorgabe | Solarpflicht ab | Grösse / Leistung Beispiel-Solaranlage |
---|---|---|---|
Aargau | 20 % der aGbF | 300 m2 aGbF | 60 m2 / 12 kW |
Bern | 10 % der aGbF | 300 m2 aGbF | 30 m2 / 6 kW |
Solothurn | 20 % der aGbF | 300 m2 aGbF | 60 m2 / 12 kW |
Wallis | 40 % der aGbF | 300 m2 aGbF | 120 m2 / 24 kW |
Uri | 20 Watt / m2 der aGbF | 300 m2 aGbF | 6 kW |
Zug | 10 Watt / m2 Energiebezugsfläche | 300 m2 Energiebezugsfläche | 3 kW |
Beispiel: Ein neues Gebäude mit über 300 m2 anrechenbarer Gebäudefläche, das im Kanton Wallis errichtet wird, muss mit einer PV-Anlage ausgestattet werden, deren Fläche 40 Prozent der Grundfläche beträgt. In diesem Fall muss die Solaranlage also 120 m2 gross sein. Eine Anlagenleistung von 1 Kilowatt setzt in etwa fünf Quadratmeter Anlagenfläche voraus. Die 120 m2 grosse Anlage bietet also rund 24 kW Leistung.
Im Kanton Zug wird die Solarpflicht und die Grösse der erforderlichen Solaranlage anhand der Energiebezugsfläche berechnet. Diese ist definiert «als die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, die innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und für die ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist». Hier greift die Pflicht zur PV-Anlage also oft auch bei Gebäuden mit deutlich kleinerer anrechenbarer Gebäudefläche.
Die Photovoltaik-Anlagen können bei neuen Gebäuden auf dem Dach umgesetzt werden. Allerdings gelten Solarfassaden auf einer geeigneten Fläche ebenfalls bei der Erfüllung der Pflicht. Alternativ lassen sich auch Solarthermieanlagen zur Erfüllung der Solarpflicht verwenden.
Mehrfamilienhäuser und Förderung

Aufgrund der hohen Mindestgrösse der Neubauten, bei der die Solarpflicht greift, wird diese in näherer Zukunft wahrscheinlich nur wenige Einfamilienhäuser gelten. Umso genauer sollten Bauherren und Investoren von Mehrfamilienhäusern aufmerken. Hier werden die Vorschriften für Massnahmen zur Strom-Erzeugung auf dem eigenen Dach deutlich häufiger zum Tragen kommen und Photovoltaikanlagen auf dem Dach auch jetzt schon oft zur Pflicht.
Um beim Umsetzen dieser erforderlichen Massnahmen finanziell für Entlastung zu sorgen, stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. So greift für die meisten Solaranlagen bis 600 m2 Fläche die KLEIV-Förderung, und für Anlagen ohne Eigenverbrauch die sogenannte HEIV-Förderung. Hinzu kommt die Einspeisevergütung, mit der man durch den Verkauf von Strom vom eigenen Dach ebenfalls Geld verdient.
Fazit und Empfehlung

Die erste Solarpflicht für Häuser mit einer anrechenbaren Gebäudefläche ab 300 m2 wurde bereits eingeführt. Es ist zu erwarten, dass die Pflicht auf andere Gebäudearten und Grössen ausgeweitet wird – schliesslich soll und wird der PV-Ausbau insbesondere für das Erreichen der Klimaziele 2050 weiter voranschreiten. Sobald sich der Status Quo hier ändert und neue Vorgaben gelten, werden wir Sie bei Energieheld Schweiz darüber informieren.
Wirtschaftlich ist eine Photovoltaikanlage bei einem Neubau oder einer Dachsanierung jedoch auch heute schon – nahezu unabhängig von der Gebäudegrösse, und Pflicht hin oder her. Insbesondere, weil die Fördergelder für den Ausbau der Solaranlagen verfügbar sind. Auf den eigenen Bedarf abgestimmt, amortisiert sich eine solche Anlage in nur wenigen Jahren. Über alle Kosten, Vorteile, Nachteile, Besonderheiten, Wirtschaftlichkeit und Fördermöglichkeiten bei Solaranlagen lesen Sie bei uns.
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